Autor Thema: Keine Wahlfreiheit auf TZ mehr nach zweiter Elternzeit  (Read 1618 times)

Ulla Trulla

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Hallo ihr Lieben,

wie ist das bitte bei/nach der zweiten Schwangerschaft/Elternzeit bzgl. Recht/Anspruch auf TZ, bevor man wieder in VZ arbeitet?

Befinde mich aktuell noch im dritten Jahr nach der Geburt unserer Tochter und arbeite im dritten Jahr nur TZ, bevor ich im Dezember wieder VZ arbeite.

Jetzt möchten wir ein zweites Kind haben, jetzt haben wir gehört, dass ich nach der nächsten Elternzeit, egal wie lang die sein wird, keinen erneuten Anspruch auf TZ habe, sondern dann gleich VZ arbeiten muss.

Iat das wirklich so?

Wo steht das bitte?

Danke.

LG

Organisator

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Antw:Keine Wahlfreiheit auf TZ mehr nach zweiter Elternzeit
« Antwort #1 am: 07.09.2023 13:12 »
Ich würde da einfach mal "Teilzeitgesetz" googlen. Könnte ja was passendes rauskommen. Zumindest ein Absprung auf die BMAS-Seite?

McOldie

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Antw:Keine Wahlfreiheit auf TZ mehr nach zweiter Elternzeit
« Antwort #2 am: 07.09.2023 13:38 »
Die Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (§ 11 TVL oder § 11 TVöD) sehen für die Betreuung von Kindern unter 18 Jaren die Möglichkeit einer befristeten Teilzeit vor.