Hallo zusammen folgender Sachverhalt.
Während der Elternzeit (ruhender Hauptvertrag 36 Std/Woche mit noch 15 Resturlaubstagen) wurde für 3 Monate (Mai-Juli) aufgrund von Personalausfall beim selben Arbeitgeber eingesprungen, separater Arbeitsvertrag auf 20,5 Std Woche.
Während den 3 Monaten hat sich ein kurzfristige Möglichkeit ergeben in einem anderem Beruf Quereinzusteigen. Mit dem Arbeitgeber wurde dann für den Hauptvertrag ein Aufhebung zu Ende August vereinbart.
Die erste August Woche wurde nochmals kurzfristig auf dem 20,5 Std Vertrag gearbeitet. Es wurde vom AN vorgeschlagen die August Woche auf 36 Std und somit auf dem Hauptvertrag zu arbeiten und im Anschluss die Resturlaube abzubauen. Das wurde von der Personalabteilung abgelehnt mit der Begründung das der Urlaub ausgezahlt werden müsse.
Nun wurden in der August Abrechnung beide Verträge vermischt und die 15 Resturlaubstage aus dem 36 Std Vertrag wurden mit 4 Urlaubstagen aus dem 20,5 Std Vertrag mit dem Tagessatz des 20,5 Vertrages verrechnet ~ 84 € Tag anstelle 135 €/Tag gemäß Hauptvertrag.
Nach meinem Verständnis sind das
2 eigenständige Arbeitsverträge. Somit müssen die 15 Tage aus dem ruhenden Hauptvertrag auf Basis des Tabellenentgelts (36 Std Woche) berechnet werden aber ohne Berücksichtigung von unständigen Entgeltbestandteilen da Phase ohne Bezüge, so wie hier erklärt:
https://www.rehm-verlag.de/arbeitsrecht-und-tarifrecht/tvoed-kommentar/urlaubsabgeltung_berechnenUnd die 4 Tage aus dem 20,5 Std Vertrag mit 84 €.
Bitte nur konstruktive Rückmeldungen. Vielen Dank!