Autor Thema: Einstieg in Q3  (Read 1292 times)

Plose

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Einstieg in Q3
« am: 07.09.2023 15:14 »
Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem und bekomme leider stets verschiedene Aussagen - womöglich könnt Ihr mir hier mit Rat und passenden Paragraphen weiterhelfen:

Ich (E8 Tarifbechäftigte) mache die Tätigkeit einer E9c Stelle seit Oktober 2022. Mir wurde per Abordnung für zunächst 6 Monate die Tätigkeit einer E9c Stelle auf Probe übertragen - meine beruflichen Qualifikationen/Ausbildungen waren der Personalstelle bekannt und es gab zunächst keine Einwände.

Nach 6 Monaten hätte ich fest auf die E9c Stelle gesetzt werden sollen, jedoch geschah nichts bzw. es hieß stets "wir sind dran / wird erledigt etc." Die Tätigkeit wurde weiterhin von mir ausgeübt - mit Zustimmung der Leitung und der Personalstelle, jedenfalls kam auch nie ein Einwand.

Nun hieß es vor 2 Monaten dass die abgeschlossenen Ausbildungen nun doch nicht für den Einstieg in Q3 reichen würden - die Tätigkeiten sollte ich jedoch weiterhin ausüben bis ich die notwendigen Qualifikationen per Abendschule erreicht habe. Vor zwei Wochen jedoch erneute Änderung: Nun steht stark auf der Kippe was ich den nun zukünftig machen soll/darf/kann/werde - die damals angeordnete Tätigkeit erledige ich nach wie vor.

Die damalige befristete Abordnung wurde nie offiziell verlängert, jedoch hieß es per Mail zu mir dass ich bis zur finalen Klärung weiter meine "neuen" Tätigkeiten ausüben soll.

Hintergrund bzgl. der Zweifel an der Eignung für Q3 ist ein Bildungsabschluss aus dem Ausland welcher nun plötzlich doch nicht für Q3 reichen soll bzw. in Deutschland wohl nicht anerkannt sei.

Mich stört hier zum einen das unsere Personalabteilung von Anfang an von allen Qualifikationen wusste, mich trotzdem die Arbeit machen lassen hat (nach wie vor), das ich stets nicht weiß woran ich bin und es natürlich finanziell ein Quantensprung zwischen E8 und E9c für mich als Mutter wäre. Auch wird die Arbeit stets zur absoluten Zufriedenheit meiner Chefin erledigt - sie kann das ganze hin und her selbst nicht nachvollziehen.

Welche Möglichkeiten habe ich mich hier zu positionieren? Bin ich letztendlich gezwungen die Tätigkeiten meiner alten Stelle in E8 auszuüben?

Steht mir zumindest für das 1 Jahr die Zulage für E9c zu (diese wurde bereits von mir letztes Jahr schriftlich beantragt und es wurde stets gesagt "ja sollte bald ausgezahlt werden" oder "dauert noch, wir sind überlastet"?

Ein Kollege meinte ich könnte die Höhergruppierung in E9c einfordern auf Grund der Tatsache das ich diese Tätigkeit nun 1 Jahr lang ohne Unterbrechung (lediglich 3 Wochen Urlaub) erfolgreich ausübe - nur auf welcher Grundlage? 

Viel Text, aber ich hoffe Ihr könnt mein Problem etwas nachvollziehen und mir ggf. ja ein paar Möglichkeiten nennen? Ein Fachanwalt für Arbeisrecht wäre leider etwas teuer, da ich alleinerziehend bin und keine dementsprechende Rechtsschutz habe.

Unknown

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #1 am: 07.09.2023 15:20 »
Welche Tätigkeiten sind dir schriftlich übertragen worden?

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #2 am: 07.09.2023 15:30 »
Vorausgesetzt, die Tätigkeiten nach E9c sind dir von befugter Stelle (in der Regel der Personalbereich) übertragen worden, steht dir (da befristet) eine Zulage nach E9c zu. Ab dem ersten Tag. Sollte diese Zulage nicht gezahlt worden sein, verfallen die Ansprüche daraus, bis auf die letzten 6 Monate.

Eine Ausnahme könnte es geben, wenn in deinem Bundesland eine Ausbildungspflicht gilt, um nach E9c eingruppiert werden zu können. Da müsstest du entsprechend nachlesen, auch wie sich eine vorübergehende Aufgabenübertragung dazu verhält.

Plose

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #3 am: 07.09.2023 15:37 »
Ich wurde ins Nachbarsachgebiet beordert und dort sollte ich Anträge aus dem Baurecht bearbeiten - diese Tätigkeit ist bei uns mit E9c bewertet und die Kolleg*innen sind alle dementsprechend in E9c.

Vllt war die Formulierung von mir etwas unklar: Ich habe eine Abordnung in der steht das ich von 01.10.2022 - 28.04.2023 im anderen Sachgebiet abgeordnet bin und in der Zeit meine Festumsetzung beantragt wird. Die Tätigkeiten wurden mir dann vor Ort im neuen Gebiet gezeigt und nach und nach übertragen.

Verfallen die die Zulagen auch wenn man sich stets immer wieder um Auszahlung schriftlich wie mündlich bemüht hat und die Personalstelle einen hier stets vertröstet hat? Die Tätigkeit bzw. die Abordnung kam vom Leiter der Personalstelle mit Einverständnis der Abteilungsleiterin.

FearOfTheDuck

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #4 am: 07.09.2023 15:43 »
Du musst deine Anprüche entsprechend wirksam geltend machen, ein "nettes" Bemühen reicht da u.U. nicht aus.

Plose

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #5 am: 07.09.2023 16:14 »
Ok, das wäre wirklich doof..weil mehr als immer wieder nachfragen blieb mir irgendwie ja nicht übrig - außer gerichtlich..und den Gang versucht man ja doch immer zu vermeiden.

Was aber mein Hauptanliegen ist, ist die Eingruppierung in E9c bzw. wie schaut es da mit mir aus? Was könnte ich tun? Immerhin leiste ich seit einem Jahr die Arbeit hierfür.

Sjuda

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #6 am: 07.09.2023 16:17 »
Was ist eigentlich mit Q3 gemeint?  :o

Plose

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #7 am: 07.09.2023 16:34 »
Gehobener Dienst - ich bin urpsrünglich im mittleren und somit Q2

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #8 am: 07.09.2023 17:10 »
Ok, das wäre wirklich doof..weil mehr als immer wieder nachfragen blieb mir irgendwie ja nicht übrig - außer gerichtlich..und den Gang versucht man ja doch immer zu vermeiden.

Was aber mein Hauptanliegen ist, ist die Eingruppierung in E9c bzw. wie schaut es da mit mir aus? Was könnte ich tun? Immerhin leiste ich seit einem Jahr die Arbeit hierfür.

Nicht nur Nachfragen, sondern geltend machen!

Eine Eingruppierung in die E9c wäre möglich, wenn dir entsprechende Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden (und keine Ausbildungspflicht in deinem Bundesland gilt). Offensichtlich eiert dein AG aber rum. Insofern setz ihm das Messer auf die Brust und verlange eine Auskunft, wie er sich deine weitere berufliche Zukunft vorstellt.
Im Moment ist ja noch nicht einmal klar, ob dir die höherwertigen Tätigkeiten überhaupt noch übertragen sind.

Ansonsten gibt es bei Tarifbeschäftigten keinen mittleren oder gehobenen Dienst und somit auch keine Qx.

FearOfTheDuck

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Antw:Einstieg in Q3
« Antwort #9 am: 07.09.2023 17:11 »
"Gehobener" oder "mittlerer" Dienst ist wie die Rindsbratwurst im Veganer-Buffet. Gehört hier also nicht hin und ist Beamtengedöns.

TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Du müsstest also zunächst zusehen, dass du entfristet wirst und gleichzeitig eine anständige Geltendmachung deiner Ansprüche (Zulage) anstrengen. Nach der Entfristung, wenn dann das Fettgedruckte zutrifft, bist du ggf. in der EG 9c eingruppiert, sollte die Tätigkeit das hergeben und sollte keine Vorraussetzung in der Person (Qualifikation) vorliegen. Mit Vorraussetzung in der Person wärst du eine EG niedriger eingruppiert, sofern du diese Vorraussetzung nicht erfüllst.