Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstieg in Q3
Plose:
Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem und bekomme leider stets verschiedene Aussagen - womöglich könnt Ihr mir hier mit Rat und passenden Paragraphen weiterhelfen:
Ich (E8 Tarifbechäftigte) mache die Tätigkeit einer E9c Stelle seit Oktober 2022. Mir wurde per Abordnung für zunächst 6 Monate die Tätigkeit einer E9c Stelle auf Probe übertragen - meine beruflichen Qualifikationen/Ausbildungen waren der Personalstelle bekannt und es gab zunächst keine Einwände.
Nach 6 Monaten hätte ich fest auf die E9c Stelle gesetzt werden sollen, jedoch geschah nichts bzw. es hieß stets "wir sind dran / wird erledigt etc." Die Tätigkeit wurde weiterhin von mir ausgeübt - mit Zustimmung der Leitung und der Personalstelle, jedenfalls kam auch nie ein Einwand.
Nun hieß es vor 2 Monaten dass die abgeschlossenen Ausbildungen nun doch nicht für den Einstieg in Q3 reichen würden - die Tätigkeiten sollte ich jedoch weiterhin ausüben bis ich die notwendigen Qualifikationen per Abendschule erreicht habe. Vor zwei Wochen jedoch erneute Änderung: Nun steht stark auf der Kippe was ich den nun zukünftig machen soll/darf/kann/werde - die damals angeordnete Tätigkeit erledige ich nach wie vor.
Die damalige befristete Abordnung wurde nie offiziell verlängert, jedoch hieß es per Mail zu mir dass ich bis zur finalen Klärung weiter meine "neuen" Tätigkeiten ausüben soll.
Hintergrund bzgl. der Zweifel an der Eignung für Q3 ist ein Bildungsabschluss aus dem Ausland welcher nun plötzlich doch nicht für Q3 reichen soll bzw. in Deutschland wohl nicht anerkannt sei.
Mich stört hier zum einen das unsere Personalabteilung von Anfang an von allen Qualifikationen wusste, mich trotzdem die Arbeit machen lassen hat (nach wie vor), das ich stets nicht weiß woran ich bin und es natürlich finanziell ein Quantensprung zwischen E8 und E9c für mich als Mutter wäre. Auch wird die Arbeit stets zur absoluten Zufriedenheit meiner Chefin erledigt - sie kann das ganze hin und her selbst nicht nachvollziehen.
Welche Möglichkeiten habe ich mich hier zu positionieren? Bin ich letztendlich gezwungen die Tätigkeiten meiner alten Stelle in E8 auszuüben?
Steht mir zumindest für das 1 Jahr die Zulage für E9c zu (diese wurde bereits von mir letztes Jahr schriftlich beantragt und es wurde stets gesagt "ja sollte bald ausgezahlt werden" oder "dauert noch, wir sind überlastet"?
Ein Kollege meinte ich könnte die Höhergruppierung in E9c einfordern auf Grund der Tatsache das ich diese Tätigkeit nun 1 Jahr lang ohne Unterbrechung (lediglich 3 Wochen Urlaub) erfolgreich ausübe - nur auf welcher Grundlage?
Viel Text, aber ich hoffe Ihr könnt mein Problem etwas nachvollziehen und mir ggf. ja ein paar Möglichkeiten nennen? Ein Fachanwalt für Arbeisrecht wäre leider etwas teuer, da ich alleinerziehend bin und keine dementsprechende Rechtsschutz habe.
Unknown:
Welche Tätigkeiten sind dir schriftlich übertragen worden?
Organisator:
Vorausgesetzt, die Tätigkeiten nach E9c sind dir von befugter Stelle (in der Regel der Personalbereich) übertragen worden, steht dir (da befristet) eine Zulage nach E9c zu. Ab dem ersten Tag. Sollte diese Zulage nicht gezahlt worden sein, verfallen die Ansprüche daraus, bis auf die letzten 6 Monate.
Eine Ausnahme könnte es geben, wenn in deinem Bundesland eine Ausbildungspflicht gilt, um nach E9c eingruppiert werden zu können. Da müsstest du entsprechend nachlesen, auch wie sich eine vorübergehende Aufgabenübertragung dazu verhält.
Plose:
Ich wurde ins Nachbarsachgebiet beordert und dort sollte ich Anträge aus dem Baurecht bearbeiten - diese Tätigkeit ist bei uns mit E9c bewertet und die Kolleg*innen sind alle dementsprechend in E9c.
Vllt war die Formulierung von mir etwas unklar: Ich habe eine Abordnung in der steht das ich von 01.10.2022 - 28.04.2023 im anderen Sachgebiet abgeordnet bin und in der Zeit meine Festumsetzung beantragt wird. Die Tätigkeiten wurden mir dann vor Ort im neuen Gebiet gezeigt und nach und nach übertragen.
Verfallen die die Zulagen auch wenn man sich stets immer wieder um Auszahlung schriftlich wie mündlich bemüht hat und die Personalstelle einen hier stets vertröstet hat? Die Tätigkeit bzw. die Abordnung kam vom Leiter der Personalstelle mit Einverständnis der Abteilungsleiterin.
FearOfTheDuck:
Du musst deine Anprüche entsprechend wirksam geltend machen, ein "nettes" Bemühen reicht da u.U. nicht aus.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version