Autor Thema: Höchstmögliche Eingruppierung  (Read 4555 times)

Liz

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Höchstmögliche Eingruppierung
« am: 08.09.2023 11:58 »
Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #1 am: 08.09.2023 12:05 »
E 14

Schokobon

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #2 am: 08.09.2023 12:06 »
Wieso nicht E15?

Börnie

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #3 am: 08.09.2023 12:36 »
Das ALG II beträgt 502 EUR. Also ohne ALG 2 bekommst Du 0 Euro.

MoinMoin

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #4 am: 08.09.2023 13:16 »
Wieso nicht E15?
E15 ist ebenso locker möglich durch Fg2
Genau genommen hat man für EG15 Fg2 ja überhaupt keine (Aus)Bildungsvoraussetzung, oder?
Also kann auch als Schulabbrecher diese EG bekommen.

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #5 am: 08.09.2023 13:21 »
Wieso nicht E15?
E15 ist ebenso locker möglich durch Fg2
Genau genommen hat man für EG15 Fg2 ja überhaupt keine (Aus)Bildungsvoraussetzung, oder?
Also kann auch als Schulabbrecher diese EG bekommen.

E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.

andi1504

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #6 am: 08.09.2023 13:44 »

E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.

In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #7 am: 08.09.2023 14:26 »

E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.

In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2

Also meine EntgO hat nur eine Fallgruppe für die E13. Ist das beim Bund ggf. anders als bei den Kommunen?


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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #9 am: 08.09.2023 14:49 »
Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf

Danke, auch für den Link!

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.

MoinMoin

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #10 am: 08.09.2023 16:09 »
Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf

Danke, auch für den Link!

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.
Hab ich auch erst heute realisiert, dass es da bei den Kommunen dieses Loch gibt.

DoB

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #11 am: 11.09.2023 07:39 »
Als VFA hattet ihr in Personalrecht sicher den Tarifvertrag. Über diesen wirst du irgendwann zur EGO (der Link wurde ja gepostet) kommen und da werden deine Fragen beantwortet.
Aber wie schon geschrieben würde es theoretisch bis zur E15 gehen.

wedo

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #12 am: 11.09.2023 08:10 »
Die Fallgruppe 2 ist aber auf kommunale Einrichtungen und Betriebe begrenzt. Daraus folgere ich, das die FG 2 nicht für die allgemeine Verwaltung zutrifft. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Bastel

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #13 am: 11.09.2023 08:49 »
Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

DoB

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Antw:Höchstmögliche Eingruppierung
« Antwort #14 am: 11.09.2023 09:26 »
Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.