Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höchstmögliche Eingruppierung
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 08.09.2023 13:16 ---
--- Zitat von: Schokobon am 08.09.2023 12:06 ---Wieso nicht E15?
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E15 ist ebenso locker möglich durch Fg2
Genau genommen hat man für EG15 Fg2 ja überhaupt keine (Aus)Bildungsvoraussetzung, oder?
Also kann auch als Schulabbrecher diese EG bekommen.
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E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.
andi1504:
--- Zitat von: Organisator am 08.09.2023 13:21 ---
E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.
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In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2
Organisator:
--- Zitat von: andi1504 am 08.09.2023 13:44 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.09.2023 13:21 ---
E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.
--- End quote ---
In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2
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Also meine EntgO hat nur eine Fallgruppe für die E13. Ist das beim Bund ggf. anders als bei den Kommunen?
E15TVL:
Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf
Organisator:
--- Zitat von: E15TVL am 08.09.2023 14:29 ---Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf
--- End quote ---
Danke, auch für den Link!
Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.
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