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Höchstmögliche Eingruppierung

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Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 08.09.2023 13:16 ---
--- Zitat von: Schokobon am 08.09.2023 12:06 ---Wieso nicht E15?

--- End quote ---
E15 ist ebenso locker möglich durch Fg2
Genau genommen hat man für EG15 Fg2 ja überhaupt keine (Aus)Bildungsvoraussetzung, oder?
Also kann auch als Schulabbrecher diese EG bekommen.

--- End quote ---

E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.

andi1504:

--- Zitat von: Organisator am 08.09.2023 13:21 ---
E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.

--- End quote ---

In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2

Organisator:

--- Zitat von: andi1504 am 08.09.2023 13:44 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.09.2023 13:21 ---
E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.

--- End quote ---

In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2

--- End quote ---

Also meine EntgO hat nur eine Fallgruppe für die E13. Ist das beim Bund ggf. anders als bei den Kommunen?

E15TVL:
Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf

Organisator:

--- Zitat von: E15TVL am 08.09.2023 14:29 ---Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf

--- End quote ---

Danke, auch für den Link!

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.

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