Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höchstmögliche Eingruppierung

<< < (3/7) > >>

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 08.09.2023 14:49 ---
--- Zitat von: E15TVL am 08.09.2023 14:29 ---Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf

--- End quote ---

Danke, auch für den Link!

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.

--- End quote ---
Hab ich auch erst heute realisiert, dass es da bei den Kommunen dieses Loch gibt.

DoB:
Als VFA hattet ihr in Personalrecht sicher den Tarifvertrag. Über diesen wirst du irgendwann zur EGO (der Link wurde ja gepostet) kommen und da werden deine Fragen beantwortet.
Aber wie schon geschrieben würde es theoretisch bis zur E15 gehen.

wedo:
Die Fallgruppe 2 ist aber auf kommunale Einrichtungen und Betriebe begrenzt. Daraus folgere ich, das die FG 2 nicht für die allgemeine Verwaltung zutrifft. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Bastel:

--- Zitat von: Liz am 08.09.2023 11:58 ---Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

--- End quote ---

Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

DoB:

--- Zitat von: Bastel am 11.09.2023 08:49 ---
--- Zitat von: Liz am 08.09.2023 11:58 ---Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

--- End quote ---

Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

--- End quote ---

Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version