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Höchstmögliche Eingruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: DoB am 11.09.2023 09:26 ---
--- Zitat von: Bastel am 11.09.2023 08:49 ---
--- Zitat von: Liz am 08.09.2023 11:58 ---Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

--- End quote ---

Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

--- End quote ---

Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.

--- End quote ---
Nein, bei uns nicht.

Tagelöhner:
Da auf tarifrechtliche Arbeitsverhältnisse zumeist beamtenähnliche Denk- und Handlungsweisen von verbeamtetem Personal angewendet werden, wird das meistens zutreffen.

MoinMoin ist es in seinem persönlichen Umfeld nur gelungen, diese verkrusteten Strukturen zu durchbrechen. Das dürfte auf 99% aller anderen Behörden aber nicht ohne viel Aufwand, gepaart mit etwas Glück und Wohlwollen anwendbar sein. Es spielen dabei ja nicht selten auch Missgunst und die Angst ein jahrzehntelang gewachsenes System zu durchbrechen und das Gehaltsgefüge der ganzen Behörde ins "Ungleichgewicht" zu bringen, eine gewichtige Rolle.

Organisator:

--- Zitat von: Tagelöhner am 11.09.2023 09:44 ---Da auf tarifrechtliche Arbeitsverhältnisse zumeist beamtenähnliche Denk- und Handlungsweisen von verbeamtetem Personal angewendet werden, wird das meistens zutreffen.

MoinMoin ist es in seinem persönlichen Umfeld nur gelungen, diese verkrusteten Strukturen zu durchbrechen. Das dürfte auf 99% aller anderen Behörden aber nicht ohne viel Aufwand, gepaart mit etwas Glück und Wohlwollen anwendbar sein. Es spielen dabei ja nicht selten auch Missgunst und die Angst ein jahrzehntelang gewachsenes System zu durchbrechen und das Gehaltsgefüge der ganzen Behörde ins "Ungleichgewicht" zu bringen, eine gewichtige Rolle.

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Häufig spielt aber auch eine Rolle, dass bestimmte Bildungsvoraussetungen seitens des AG für erforderlich gehalten werden, obwohl sie tariflich ggf. gar nicht notwendig wären.

DoB:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2023 09:38 ---
--- Zitat von: DoB am 11.09.2023 09:26 ---
--- Zitat von: Bastel am 11.09.2023 08:49 ---
--- Zitat von: Liz am 08.09.2023 11:58 ---Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

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Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

--- End quote ---

Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.

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Nein, bei uns nicht.

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Nur aus Interesse, wo ist das so und weshalb? Greift die EGO VKA nicht?

Organisator:

--- Zitat von: DoB am 11.09.2023 10:03 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2023 09:38 ---
--- Zitat von: DoB am 11.09.2023 09:26 ---
--- Zitat von: Bastel am 11.09.2023 08:49 ---
--- Zitat von: Liz am 08.09.2023 11:58 ---Hallo zusammen,

ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.

Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?

Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.  :)

Liebe Grüße :)

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Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.

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Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.

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Nein, bei uns nicht.

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Nur aus Interesse, wo ist das so und weshalb? Greift die EGO VKA nicht?

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Überall, die EntgO setzt diese Grenze nicht.

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