Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höchstmögliche Eingruppierung
DoB:
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2023 10:19 ---
--- Zitat von: DoB am 11.09.2023 10:03 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2023 09:38 ---
--- Zitat von: DoB am 11.09.2023 09:26 ---
--- Zitat von: Bastel am 11.09.2023 08:49 ---
--- Zitat von: Liz am 08.09.2023 11:58 ---Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
--- End quote ---
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
--- End quote ---
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
--- End quote ---
Nein, bei uns nicht.
--- End quote ---
Nur aus Interesse, wo ist das so und weshalb? Greift die EGO VKA nicht?
--- End quote ---
Überall, die EntgO setzt diese Grenze nicht.
--- End quote ---
Ich bin von ausgegangen das die folgende Regelung aus der Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Regelfall greift.
"Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste
Prüfung abzulegen. Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b
bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. "
Tagelöhner:
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2023 09:54 ---Häufig spielt aber auch eine Rolle, dass bestimmte Bildungsvoraussetungen seitens des AG für erforderlich gehalten werden, obwohl sie tariflich ggf. gar nicht notwendig wären.
--- End quote ---
Das deckt sich ja mit meiner Aussage und ist eine gerne aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 übernommene Vorgehensweise (von gelegentlich ermöglichten Laufbahnaufstiegen abgesehen). Ohne mindestens FH-Studium/Bachelor kein Zugang zum gD bzw. zu den damit assoziierten Entgeltgruppen. Allesamt Selbstbeschränkungen, die aus dem Beamtensystem herrühren und so von verbeamteten Personalern angewendet werden. Im Beamtenverhältnis gibt es keine Möglichkeit dem Pförtner EG15-Tätigkeiten zu übertragen und diesen dann mit EG14 zu bezahlen. Da ist ohne Studium zu 99% bei A9 (Z) Schluss, daher darf ein Angestellter mit gleicher Qualifikation keinesfalls in E10 + kommen.
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 11.09.2023 10:40 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2023 09:54 ---Häufig spielt aber auch eine Rolle, dass bestimmte Bildungsvoraussetungen seitens des AG für erforderlich gehalten werden, obwohl sie tariflich ggf. gar nicht notwendig wären.
--- End quote ---
Das deckt sich ja mit meiner Aussage und ist eine gerne aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 übernommene Vorgehensweise (von gelegentlich ermöglichten Laufbahnaufstiegen abgesehen). Ohne mindestens FH-Studium/Bachelor kein Zugang zum gD bzw. zu den damit assoziierten Entgeltgruppen. Allesamt Selbstbeschränkungen, die aus dem Beamtensystem herrühren und so von verbeamteten Personalern angewendet werden. Im Beamtenverhältnis gibt es keine Möglichkeit dem Pförtner EG15-Tätigkeiten zu übertragen und diesen dann mit EG14 zu bezahlen. Da ist ohne Studium zu 99% bei A9 (Z) Schluss, daher darf ein Angestellter mit gleicher Qualifikation keinesfalls in E10 + kommen.
--- End quote ---
Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
So ist es aus meiner Sicht in den wenigsten Fällen zweckmäßig, dem Pförtner E15-Tätigkeiten zu übertragen, weil er meistens nicht die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen hat.
Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2023 10:46 ---Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
--- End quote ---
Jaein, es geht aus dem Gedanken der gD/hD hervor und der natürlich vorhanden Sinnhaftigkeit, dass unterschiedliche Ausbildungen einem unterschiedlich gut für Aufgaben vorbereiten.
Es ist jedoch schon länger nicht mehr in den EGOs vorhanden 8bzw. es gab schon immer den weg über den sB), wird aber von dem Beamtenbereich - aufgrund deren starren Regularien - weiterhin als zwingend gegeben angesehen.
--- Zitat ---Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
--- End quote ---
Korrekt, zweckmäßig, aber nicht zwingend notwendig, beim akademischen Zuschnitt stimme ich dir auch eher zu, als beim Bereich Ausbildung vs. BSc Studium. Dort erlebe ich doch sehr häufig geeignete (ältere) Menschen gibt, die nur mit einer Ausbildung sehr geeignet sind für die "gD" Aufgaben.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.09.2023 11:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.09.2023 10:46 ---Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
--- End quote ---
Jaein, es geht aus dem Gedanken der gD/hD hervor und der natürlich vorhanden Sinnhaftigkeit, dass unterschiedliche Ausbildungen einem unterschiedlich gut für Aufgaben vorbereiten.
Es ist jedoch schon länger nicht mehr in den EGOs vorhanden 8bzw. es gab schon immer den weg über den sB), wird aber von dem Beamtenbereich - aufgrund deren starren Regularien - weiterhin als zwingend gegeben angesehen.
--- Zitat ---Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
--- End quote ---
Korrekt, zweckmäßig, aber nicht zwingend notwendig, beim akademischen Zuschnitt stimme ich dir auch eher zu, als beim Bereich Ausbildung vs. BSc Studium. Dort erlebe ich doch sehr häufig geeignete (ältere) Menschen gibt, die nur mit einer Ausbildung sehr geeignet sind für die "gD" Aufgaben.
--- End quote ---
Ich teile deine Einschätzungen, kann aber aus eigener Beobachtung aus einer Behörde (inkl. Personalbereich) ohne viele Beamte sagen, dass die Sinnhaftigkeit des Voraussetzen einer bestimmten Ausbildung (grundsätzlich) zweckmäßig sein kann und nicht aus Laufbahndenke stammt.
Auch wenn die Entgeltordnungen nicht in allen Bereichen eine bestimmte Ausbildung vorsehen, ist sie jedoch häufig sinnig. In Einzelfällen gibt es jedoch wie von dir treffend beschrieben Personen, die auch ohne höhere Bildung für höhere Aufgaben geeignet sind und in solchen Fällen sollte man auch die tariflichen Möglichkeiten dazu nutzen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version