Autor Thema: Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten  (Read 1299 times)

gehtsnoch

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Hallo,

wir haben bei uns in der Abteilung jemanden, der sich von Beginn an allen gegenüber als ADHSler geoutet hat.

Wir alle lieben ihn ... fast alle. Dazu gleich mehr.

Jetzt hat er ein Zwischenzeugnis erhalten, in dem er mit 4 - 5 bewertet wurde. Er würde zu viele Fehler machen und er hätte sich angeblich mehrfach wiederholt schlecht gegenüber seinen direkten Kollegen im 4er-Zimmer geäußert. Die 3 können ihn nicht leiden und diese 3 haben sich gegenüber des Vorgesetzten beschwert. Nun sagt der eine Kollege, dass er das niemalsnienicht gesagt hat und das auch keinen Sinn ergibt, sowas auch noch wiederholt gesagt zu haben.

Jetzt fragen wir uns, ob der Vorgesetzte ihm nicht Unrecht getan hat und tut mit diesen Bewertungen, weil diese Fehler angeblich schon seit knapp einem Jahr und diese angeblichen Äußerungen mind. ein halbes Jahr zurückliegen.

Ist der Vorgesetzte nicht verpflichtet, einen AN, unabhängig von Schwerbehinderung oder nicht, rechtzeitig und vielleicht auch regelmäßig zu sich zu holen, um über Fehler(anzahl) und Verhalten zu sprechen, besonders wenn der Vorgesetzte möchte, dass es in der Abteilung und in den einzelnen Gruppenbüros läuft, er dem Kollegen aber nun mangelndes Verhalten und Teamfähigkeit vorwirft.

Wie soll er dann an sich und den Fehlern arbeiten, wenn er kein (regelmäßiges) Feedback bekommt?

Dankeschön.

LG

FearOfTheDuck

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Antw:Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten
« Antwort #1 am: 08.09.2023 12:48 »
Schlechte Führung ist kein Einzelfall, mangelnde Selbsteinschätzung allerdings auch nicht.

Er hat jetzt eine Referenz bekommen und kann sich entsprechend damit arbeiten. Vielleicht wollte der Vorgesetzte auch nicht auf jeden Pups reagieren?

Thomber

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Antw:Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten
« Antwort #2 am: 08.09.2023 13:14 »
Analog zum allg. Arbeitsrecht, wonach jeder einen Anspruch auf eine gute Beurteilung hat, sollte ein Mitarbeiter VOR der Zeugniserstellung über seinen Leistungsstand informiert und zur Besserung angehalten werden.
Note 1 bis 3 okay... Selbst Note 4 war früher im öD zu akzeptieren, aber heutzutage sollten Schlecht-Leistungen unbedingt besprochen werden, sonst kann man sich ja nicht verbessern.

Organisator

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Antw:Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten
« Antwort #3 am: 08.09.2023 13:24 »
Analog zum allg. Arbeitsrecht, wonach jeder einen Anspruch auf eine gute Beurteilung hat, sollte ein Mitarbeiter VOR der Zeugniserstellung über seinen Leistungsstand informiert und zur Besserung angehalten werden.
Note 1 bis 3 okay... Selbst Note 4 war früher im öD zu akzeptieren, aber heutzutage sollten Schlecht-Leistungen unbedingt besprochen werden, sonst kann man sich ja nicht verbessern.

Solange es keine Regelungen für derartige Leistungseinschätzungen gibt, ist der AG frei in der Gestaltung derer. Insbesondere da es hier um ein Zwischenzeugnis ging, passt dies doch für eine Zwischen-Einschätzung.

Ansonsten hat jeder AN Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, nicht jedoch auf ein gutes Zeugnis.

clarion

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Antw:Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten
« Antwort #4 am: 08.09.2023 16:06 »
Hallo,

ein Recht auf gute Führungskräfte gibt es nicht.

Wegen jeder Lappalie von vermeintlichen und tatsächlichen Fahlverhalten wird auch keine Führungskraft die Mitarbeiter ansprechen. Jeder hat man gute oder schlechte Tage. Dennoch sprechen gute Führungskräfte Mitarbeiter vor etwaigen Beurteilungsrunden an, wenn gehäuft Vorkommnisse da sind.

Wie auch immer, ADHS ist für Zimmerkollegen eine Herausforderung! Besteht die Möglichkeit in einem Einzelzimmer unterzukommen? ADHS ist auch keine Entschuldigung für "schlechtes Benehmen", auch wenn ADHSler es schwerer haben, die Etikette zu wahren, wird nerviges Benehmen von Kollegen oft nicht toleriert.

Ich empfehle sich zusammen zu reißen und den Vorgesetzten zu fragen, wo man sich noch verbessern kann.

hoschiming

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Antw:Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten
« Antwort #5 am: 09.09.2023 11:57 »
Servus,

wenn ich richtig verstanden habe, weiß jeder von Beginn an über das ADHS Bescheid, also auch der Vorgesetzte!?

ADHSler können zum Einen richtige Labertaschen sein, Pausenclowns, Sprücheklopfer, Witze- und Geschichtenerzähler sein ... Sie können aber auch oder nur total im Tunnel sein, Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen haben, intrinsisch veranlagt sein, schon Probleme damit haben, zu grüßen, haben (aus Erfahrung) Angst davor, sich zu sehr zu öffnen, weil sie dann ausgenutzt werden, ihnen von ihnen vertraulich Gesagtes gegen sie verwendet werden ...

Es gibt überall AD(H)Sler! Manche wissen es noch gar nicht, haben es z. T. auch erst als weit Erwachsener erfahren.

Ich bin nicht nur der Meinung und Überzeugung, dass für solche Menschen (nicht nur ADHSler, sondern allgemein psychisch Erkrankte!) anders bewertet werden müssen, wenngleich sie natürlich keinen Freifahrtschein für irgendetwas haben, es gibt, so viel ich weiß, auch entsprechende Urteile, auf die ich zzt. keinen Zugriff habe, aus denen hervorgeht, dass bei diesen Menschen eine andere Bewertung durchzuführen ist.

BTW, besonders ADHSler sind oft und schnell mit Aufgaben unterfordert, die für andere sehr herausfordernd sind. Wir haben hier eine Kollegin, die eine 9b-SB-Stelle hatte und immer mehr Fehler machte, obwohl diese eigentlich hätten abnehmen mûssen. Herauskam, dass ihr das alles zu leicht war. Durch unsere vernünftige Personalentwicklung bekam sie die Chance, sich als Gruppenleiterin mit E10 zu beweisen und seitdem blüht sie auf.

Bei einem "Kollegen" aus einer anderen Behörde war es so, dass ein ADHSler einfach nicht mit dem Kollegen aus dem 2er-Büro klar kam, weil der so laut und hecktisch war, ständig das Büro verließ, die Tür in seiner Anwesenheit offen bleiben musste. Der ADHSler wurde dann in ein Einzelzimmer gesetzt und seitdem làufts bei dem besser und hängt alle anderen bzgl. Quantität und Qualität ab.