Autor Thema: Übernahme von Minusstunden aus dem Ausbildungsverhältnis  (Read 2697 times)

Abaulet

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Hallo zusammen!

Ich habe einmal folgende Frage: Ein Auszubildender hat seine Ausbildung mit Minusstunden beendet. Ist es korrekt, dass diese bei anschließender Übernahme im Betrieb auf das Stundenkonto gebucht werden?
Wir haben sonst auch Azubis, die mit Minusstunden aus der Ausbildung ausscheiden und nicht übernommen werden.


Joe kommunal

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Ein Azubi macht keine Minusstunden. Wie soll das denn möglich sein?

peer80

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Warum sollte ein Azubi keine Minusstunden machen können? Natürlich können auch Azubis Plus oder Minus machen. Es gibt durchaus Ausbildungen, die Tag und Nachtdienste beinhalten , die mit unterschiedlichen Sollstunden belegt sind. Da kommen nicht immer 38,5 Stunden in der Woche bei raus.


Bernstein

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Bei uns nehmen die Azubis an der gleitenden Arbeitszeit teil. Sie können somit Plusstunden aufbauen und diese dann auch wieder abfeiern. Sie können auch Minuszeiten haben, die den Regelungen entsprechend wieder ausgeglichen werden müssen.

Wir haben keine genauen Infos, wie die Minusstunden entstanden sind und somit ist es ganz schwierig die Angelegenheit zu bewerten.

Thomber

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Bei uns nehmen die Azubis an der gleitenden Arbeitszeit teil. Sie können somit Plusstunden aufbauen und diese dann auch wieder abfeiern. Sie können auch Minuszeiten haben, die den Regelungen entsprechend wieder ausgeglichen werden müssen.

Wir haben keine genauen Infos, wie die Minusstunden entstanden sind und somit ist es ganz schwierig die Angelegenheit zu bewerten.



Gleitende Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf Überstunden/ Minuszeiten.
(Unterschiedliche Themen)

WENN ein Azubi mal früher aus privaten Gründen gehen musste oder, wenn die Berufsschule ausgefallen ist und der Azubi lieber mit seinem Pass ins Freibad gegangen ist, muss er das nacharbeiten. Denke, das ist logisch.
Aber, wenn ihr die Entstehung der Minuszeiten nicht belegen könnt, ... "Pech", dann darf dem Azubi keine Minuszeit angerechnet werden. Schickt der Chef dich früher nach Hause, entstehen dadurch auch keine Minusstunden.

flip

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1. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten (BBiG § 18)
2. Eine geschuldete "Arbeitszeit" gibt es nicht, was sich aus § 19 BBiG ableiten lässt.
3. Mit dem  "übernommenen" Azubi wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, das Ausbildungsverhältnis ist beendet.

Bernstein

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Gleitende Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf Überstunden/ Minuszeiten.
(Unterschiedliche Themen)


Natürlich hat das eine Auswirkung. In einem Gleitzeitrahmen kann man durchaus über 7,78 Std. am Tag arbeiten. Somit  können Plus- bzw. Minusstunden anfallen.

Nicht einfach alles negieren ohne mal etwas zu hinterfragen.

Thomber

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Gleitende Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf Überstunden/ Minuszeiten.
(Unterschiedliche Themen)


Natürlich hat das eine Auswirkung. In einem Gleitzeitrahmen kann man durchaus über 7,78 Std. am Tag arbeiten. Somit  können Plus- bzw. Minusstunden anfallen.

Nicht einfach alles negieren ohne mal etwas zu hinterfragen.


Ob ein Azubi Gleitzeit wahrnehmen darf oder nicht, ändert nichts an der Rechtsgrundlage zum Thema Minuszeiten. 1. Antwort hier von PiA war doch im Grunde DIE Antwort.
Ich wiederhole: Azubis machen keine Minuszeiten.

Das wird bereits daran schon deutlich, dass ein Azubi NICHT zur Mehrarbeit herangezogen werden darf, also eine vermeintliche Minuszeit demnach ja auch nie abbauen können wird. 

Bernstein

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Nur zu meinem Vertändnis: Wie nennst du die Zeiten, die da auflaufen, wenn ein AZUBI freiwillig morgens um 7 Uhr kommt, eine halbe Stunde Pause macht und dann um 16 Uhr geht?

Alles im Gleitzeitrahmen, alles freiwillig, da der AZUBI auch gerne am Freitag um 12 Uhr ins Wochenende gehen will.

Und wie nennst du die Zeiten, die dem AZUBI evtl. am Freitag fehlen, um auf die 7,78 Std zu kommen, weil er um 12 Uhr ins Wochenende geht?

Auch der AZUBI hat in der Woche letztlich 39 Stunden zu erbringen.
« Last Edit: 12.09.2023 14:11 von Bernstein »

Thomber

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Zitat
Auch der AZUBI hat in der Woche letztlich 39 Stunden zu erbringen.
  Sehe ich nicht so. Ein Azubi schuldet die Arbeitszeit eben nicht so, wie ein Ausgelernter.  Hatte schon jemand hier dazu etwas geschrieben und ICH muss hier sicherlich auch keine rechtlichen Stellungnahmen, die man googlen kann, erläutern oder verantworten. Mag der Fragestellende sich im Gesetz und auf Seiten der Gewerkschaften und auf Seiten von Anwälten lesen.   

flip

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Nur zu meinem Vertändnis: Wie nennst du die Zeiten, die da auflaufen, wenn ein AZUBI freiwillig morgens um 7 Uhr kommt, eine halbe Stunde Pause macht und dann um 16 Uhr geht?

Alles im Gleitzeitrahmen, alles freiwillig, da der AZUBI auch gerne am Freitag um 12 Uhr ins Wochenende gehen will.

Und wie nennst du die Zeiten, die dem AZUBI evtl. am Freitag fehlen, um auf die 7,78 Std zu kommen, weil er um 12 Uhr ins Wochenende geht?

Auch der AZUBI hat in der Woche letztlich 39 Stunden zu erbringen.
Das mag ja sein. Dazu folgende Anmerkung:
Eine Übertragung von Gleitzeit-Minus auf ein folgendes Arbeitsverhältnis mit der fehlenden Stundenzahl kann nicht erfolgen.
Es sind verschiedene Verträge, zudem sicher unterschiedlich vergütet.
Besteht eine Vereinbarung, nachdem Gleitzeit-Minus von der Ausbildungsvergütung einbehalten werden darf?
Wenn nicht, gibt es keine Grundlage, irgendetwas nach Beendigung der Ausbildung einzufordern.

Opa

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1. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten (BBiG § 18)
2. Eine geschuldete "Arbeitszeit" gibt es nicht, was sich aus § 19 BBiG ableiten lässt.
3. Mit dem  "übernommenen" Azubi wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, das Ausbildungsverhältnis ist beendet.

Das stimmt so nicht. Dass sich die Vergütung nach Monaten bemisst, ist lediglich eine Aussage zur Abrechnung und hat nichts mit geschuldeter Arbeitszeit zu tun.

Für die Ausbildungsabschnitte im Betrieb gibt es eine geschuldete Arbeitszeit. Diese entspricht der allgemein geltenden Wochenarbeitszeit der übrigen Beschäftigten und wird im Ausbildungsvertrag geregelt bzw. ergibt sich aus dem Tarifvertrag.

Die IHK Düsseldorf dazu:
https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/arbeitszeit-auszubildende-2596772

[Wäre das anders, könnte es im BBiG keine Regelung zur Vergütung bei Teilzeit-Ausbildung geben (§§ 7a, 17 Abs. 5)].

Thomber

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Es bleibt, wie es ist:

- Wird der Azubi vom Ausbilder früher nach Hause geschickt, ist das keine Minus-Zeit. (Minus-Zeit kann nur selbst verschuldete Minus-Zeit sein.)
- Möchte der Azubi aber mal früher gehen, weil er sich noch an einer Fahrbahn festkleben* möchte, dann muss er den Ausbildungsinhalt halt nachholen. Hat der Ausbilder dann aber keine Zeit ... dann entfällt das Nachholen unddie Minus-Zeit ist getilgt. UND wäre dieses Nachholen nicht zulässig, dann gäbe es nur zwei Optionen: 1. Der Azubi darf halt nicht früher gehen oder 2. Der Ausbilder schenkt dem Azubi diese "Minus-Zeit".
*(Achtung: hier prüfen, ob Nebentätigkeiten mit Einkommen genehmigungspflichtig ist)