Autor Thema: Interne Umsetzungsmöglichkeiten  (Read 1516 times)

gilla

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Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« am: 09.09.2023 14:31 »
Hallo,

ich komme 1. mit Kolleginnen bei uns im Team nicht klar und 2. bereitet mir mein Aufgabenbereich bzw. die Menschen, mit denen ich im Sozialbereich zu tun habe, immer mehr zu schaffen, sodass ich gefühlt von einem "sozialen Burn out" stehe, zumal ein privater Schicksalsschlag geschehen ist, der genau mit dem Bereich zu tun hat, in dem ich arbeite.

Nun habe ich mich bereits auf mehrere interne Stellen beworben. Immer erfolglos. Manchmal hab ich das Gefühl, als wenn man mich nicht von dort gehen lassen möchte, wo ich grad bin.

Es gibt sicherlich keinen Rechtsanspruch auf interne Umsetzung (oder etwa doch?), aber ich habe immer mehr den Drang zur Personalchefin zu gehen, um sie darum zu bitten, mich asap umzusetzen, fast egal, wo ich dann tätig bin.

Bevor ich mich da aber vielleicht irgendwie zu sehr ins Abseits stelle und ich die Antwort bekomme, dass es nur die Möglichkeit der offiziellen Stellenbesetzungsverfahren gibt (ist das wirklich so?), wollte ich hier mal horchen, ob ihr das kennt, ob das bei euch geht (was natürlich nicht zwangsläufig bedeutet, dass es bei uns geht!), inwiefern der AG sich auf irgendwelche Rechtsgrundlagen stützen kann, um mich intern ohne großes Trara und Besetzungsverfahren umzusetzen.

Oder muss ich dafur einen schriftlichen Antrag stellen? Wie begründe ich diesen, ohne eben mich zu sehr zu "outen" und/oder eben ohne Kolleginnen zu erwähnen, mit denen ich aus Gründen X nicht klarkomme?

Dankeschön.

GLG

« Last Edit: 09.09.2023 14:48 von gilla »

MoinMoin

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #1 am: 09.09.2023 14:37 »
Beamte oder Angestellte?

gilla

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #2 am: 09.09.2023 14:43 »
Angestellte

MoinMoin

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #3 am: 09.09.2023 15:52 »
Der AG kann dir neue Aufgaben zuteilen wie er will Sofern deine Entgeltgruppe sich dadurch nicht ändert.
Dazu braucht es idR auch keine Mitbestimmung vom PR oder so.
Wenn du also deinen AG überzeugt hast, das es für alle das Beste ist, dich anderweitig einzusetzen, dann gibt es keine Grund es nicht zu machen.
Einen Anspruch haste aber nicht.

Einfach mit PR, Personaler, Vorgestzten etc. reden.
Insebsonder wenn du persönliche Gründe nennen kannst, die dich belasten.


gilla

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #4 am: 10.09.2023 07:34 »
Und wenn ich freiwilig sogar mit einer schlechter bezahlten Stelle einverstanden wäre?

Würde das auch gehen?

clarion

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #5 am: 10.09.2023 08:10 »
Das würde gehen.  Du müsstest einen Änderungsantrag unterschreiben. Oder Du bewirbt Dich anderswo.

gilla

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #6 am: 10.09.2023 09:45 »
Das würde gehen.  Du müsstest einen Änderungsantrag unterschreiben. Oder Du bewirbt Dich anderswo.

Ein Ànderungsantrag tangiert aber sonst nicht meinen Arbeitsvertrag, außer bzgl. die EG?

FearOfTheDuck

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #7 am: 10.09.2023 11:59 »
Kommt darauf an, was dann drin steht. Aber da es eine Verhandlung auf Augenhöhe ist, solltest du es wissen. Oder eben nix unterschreiben, was nicht vereinbart wurde und was du nicht möchtest.

gilla

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #8 am: 10.09.2023 15:54 »
Wenn ich einen Antrag auf Umsetzung stelle, inwieweit muss dieser vllt sogar schriftlich begründet werden? Ich möchte nun ungern, dass da irgendwie meine Psyche und/oder Probleme mit Kolleginnen schriftlich erwähnt werden. Nicht, dass das irgendwann mal auf mich zurückkommt.

clarion

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #9 am: 10.09.2023 19:37 »
Nun man wird fragen, warum Du wechseln willst. Da solltest Du Dir eine überzeugende Antwort zurecht legen, es muss nicht notwendigerweise die volle Wahrheit sein, aber so gewichtig, dass man Deinem Wunsch nachkommt. Eine psychische Belastung zu outen, ist m.E. kein Zeichen von Schwäche. Vielleicht führst Du mit dem BEM Beauftragen mal ein offenes Gespräch. Er oder Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Oder Du bewirbst Dich woanders.

carriegross

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Antw:Interne Umsetzungsmöglichkeiten
« Antwort #10 am: 11.09.2023 09:39 »
Ich finde auch, dass es sogar eher positiv ist, wenn man eine psychische Belastung nicht verschweigt. Fur einen selbst, aber auch für die Arbeit. Ist niemanden geholfen, besonders einem selbst nicht, wenn man dann längere Zeit ausfällt, weil man einen Burn out oder so hat.

Probleme mit Kolleginnen würde ich nie erwähnen, ist immer schwierig. Gibt immer 2 Seiten der Medaille. Nachher steht Aussage gegen Aussage und dir wird weniger bis gar nicht geglaubt, wenn dann sogar vllt noch die Vorgesetzte den anderen glaubt, obwohl die lügen, und dir nicht.