Autor Thema: Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?  (Read 1431 times)

Michelssohn

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Hallo,

ich bin seit 7 Monaten in einer neuen Behörde tätig, in der ich dasselbe mache, wie in der Behörde davor, nur mehr Geld bekomme.

Jetzt weiß ich aus der alten Behörde, weil juristisch von der dortigen Abteilung geklärt, dass das, wie ich es jetzt mache und machen soll, falsch ist. Ich habe mal vorsichtig bei der neuen Vorgesetzten nach der Probeheit diesbzgl. angeklopft und ihr die Rechtsgrundlagen gezeigt, was sie aber nicht inferessiert hat. Wir würden das hier schon immer so machen und bisher gabs keine Probleme.

Mit bereitet das aber Kopfschmerzen, weil unter jedem VA mein Name steht.

Jetzt will ich sie aber auch nicht übergehen oder ihre Autorität infrage stellen, aber das geht wohl nicht, wenn ich das jemanden über ihr melde.

Wenn ich aber nun entweder namentlich oder anonym (wobei man dann eh sofort weiß, dass ich es war) ihrem Vorgsetzten oder gar wiederum dessen Vorgesetzten oder gar dem Behördenleiter oder gar dem Gremium melde, inwieweit bringt das was?

Oder vielleicht doch besser an die Aufsichtsbehörde unserer Behörde?

Oder einfach Klappe halten, Dienst nach Vorschrift und nicht mehr drüber nachdenken?

Vielen Dank.

Gruß

MoinMoin

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Warum nicht einfach einen Vermerk schreiben, vom VG abzeichnen lassen und du handelst nach Anweisung.
Wenn deine VG eine andere Rechtsmeinung hat, als du, bzw. dein alter AG, dann wäre das doch damit geklärt und du hast deinen POPO an der Wand, oder etwa nicht?

Opa

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Falls du Beamter bist, hast du das Recht und die Pflicht, zu remonstrieren. Falls du Angestellter bist, siehe MoinMoin.

FearOfTheDuck

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Und du bist dir sicher, dass es nur eine korrekte Rechtsmeinung/Vorgehensweise geben kann?

Tyrion

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Wenn die Rechtslage bei der alten Behörde juristisch geklärt worden ist, bedeutet das aber nicht sofort, dass die Behörde damit auch richtig liegt. Es wurde dann vielmehr die nach außen zu vertretende Rechtsansicht der Behörde vorgegeben, ohne dass eine Garantie dafür besteht, dass ein Gericht dies dann genauso sieht. Wenn dies nicht eindeutig ist, sollte man vorsichtig sein, bevor man hier ein Fass beim Behördenleiter oder der Aufsichtsbehörde aufmacht.

Max

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Tyrion hat den Nagel auf den Kopf getroffen.  Nur weil sich eine Behörde eine juristische Meinung bildet, heißt das längst nicht,  dass dies auch tatsächlichen so vor Gericht bestand hat. Das verschiedene Behörden unterschiedlich auslegen ist auch nicht neu. Der Wortlaut eines Gesetzes mag den Laien eindeutig erscheinen,  aber schon die Wichtigkeit der Kommentarliteratur zeigt wie viele Tücken hier lauern. Bis ein Gericht entschieden hat,  wäre ich vorsichtig die einzige Wahrheit für dich in Anspruch zu nehmen.
Wenn du der Übung deiner Behörde folgst,  sehe ich da auch keine Probleme auf dich persönlich zukommen.

Tiffy

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Wie könnt Ihr es denn bloß wagen, die Rechtsmeinung und Überzeugung des Threaderöffners in Zweifel zu ziehen? Er hat sich doch wirklich alle Mühe gegeben, seine Unfehlbarkeit deutlich herauszustellen...

OrganisationsGuy

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Wie könnt Ihr es denn bloß wagen, die Rechtsmeinung und Überzeugung des Threaderöffners in Zweifel zu ziehen? Er hat sich doch wirklich alle Mühe gegeben, seine Unfehlbarkeit deutlich herauszustellen...

Kann man so meiner Meinung nach nicht rauslesen aus dem Eröffnungsbeitrag und du willst hier grad sowieso nur Unfrieden verbreiten.

Die Antwort von MoinMoin ist das Zielführendste. Wenn sich die Vorgesetzte weigert den Aktenvermerk zu unterschreiben würd ich sie darauf hinweisen mit meinem Anliegen an die nächst höhere Instanz zu gehen um die Unterschrift zu erhalten da man selber der Meinung ist man arbeitet nicht Rechtskonform und man möchte sich schriftlich absichern.