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[NI] Beihilfe: Überschreitung des Schwellenwertes
Sleyana:
--- Zitat von: Winni am 16.09.2023 12:01 ---
Moin, ob man damit durchkommt? Man hat ja vor der Behandlung unterschrieben, dass man die Kosten trägt. Dem Arzt ist es relativ egal, ob der Patient einen Kostenanspruch an dritte (Beihilfe, PKV) geltend macht oder nicht.
--- End quote ---
Der Arzt hat auch eine Pflicht gegenüber seinen Patienten das ab 2,4 ordentlich zu begründen. Theoretisch kann ich auch als Patient nur bis 2,3fach zahlen, wenn der Arzt es nicht ordentlich begründet.
Floki:
Wenn der Arzt es nicht ordentlich begründet, kann man durchaus eine Begründung nachfordern. Falls die Begründung schon ordentlich ist, ist die Rechnung auch zwingend, unabhängig von Beihilfe oder PKV, zu zahlen. In einem anderen Thread wurde das schon diskutiert mit entsprechender Rechtsprechung.
Winni:
--- Zitat von: Floki am 17.09.2023 16:30 ---Wenn der Arzt es nicht ordentlich begründet, kann man durchaus eine Begründung nachfordern. Falls die Begründung schon ordentlich ist, ist die Rechnung auch zwingend, unabhängig von Beihilfe oder PKV, zu zahlen. In einem anderen Thread wurde das schon diskutiert mit entsprechender Rechtsprechung.
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Min, das mit dem "ordentlich begründet " ist eben so eine Sache. Das hatte ich für meine Kinder - in diesem Fall Zahnchirugie- Da gab es dann im Beihilfebescheid nur eine Anrechnung vom 2,3-fachen statt des 3,5-fachen. Zum Einspruch wurde eine zweiseitige Begründung des Arztes mitgeschickt. Die wird als unzureichend abgelehnt. Und da ist das Problem. Wie soll ich als unwissender beurteilen können, ob eine ärztliche Begründung ausreichend ist? und nach welchen Kriterien beurteilt das eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter bei der Beihilfe?
Floki:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121536.75.html
N8:
danke für eure antworten und für den hinweis auf die passende diskussion im anderen thread
es geht in meinem fall bisher nur um etwa 90 €, das ist also finanziell überschaubar. ich habe allerdings noch eine größere maßnahme vor der brust. der kva beträgt 4500 € und enthält sehr viele ziffern mit faktor 3,5. da würde die differenz dann natürlich mehr ins gewicht fallen
die gebührenordnung für zahnärzte ist ja wohl seit vielen jahren nicht angepasst worden, das ist auch ein teil des problems. zahnärzte müssen praktisch faktor 3,5 ansetzen, um die kosten zu decken bzw. das rauszubekommen, was sie bei kassenpatientInnen erhalten würden
dann noch mal zusätzlichen aufwand zu verursachen, weil die begründung nicht ausreicht, will ich halt auch vermeiden. insbesondere wenn - und deswegen hatte ich ja hier nach erfahrungen gefragt - auch bei sehr differenzierten begründungen am ende doch wieder abgelehnt wird
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