Autor Thema: Entgelttransparenzgesetz: Anfrage sinnvoll, wenn kaum vergleichbare Stellen...?  (Read 1609 times)

kevin87

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Guten Abend,

ich bin neu hier und habe auch mal gleich eine Frage...

In einem anderen Thread geht es ja aktuell um Chemielaboranten, die gerne wie TA bezahlt werden wollen. Bei mir ist die Lage anders, aber ähnlich. Ich bin auch Chemielaborant, werde aber sogar nur nach EG 8 bezahlt (Aufstieg VIb/Vc vor x Jahren). Das Ungewöhnliche bei mir ist, dass ich an der gesamten Hochschule der einzige Chemielaborant überhaupt bin. Es gibt verstreut hier und da ein paar Leute, die auch in Laboren arbeiten und ebenfalls gelernt, aber nicht studiert sind. Die Atmosphäre hier ist aber ganz komisch und wenig kollegial, niemand ist wirklich bereit, über seine Eingruppierung zu sprechen. Ich weiß also nicht mal, ob ich gut, durchschnittlich oder schlecht eingruppiert bin.

Mal angenommen, ich würde jetzt eine Anfrage gemäß Entgelttransparenzgesetz stellen: Könnte die Hochschule sich dann einfach auf den Standpunkt stellen, dass es ja gar keine weiteren Chemielaboranten außer mir gibt und es damit auch keine vergleichbaren Eingruppierungsfälle gibt, über die man Transparenz erzeugen könnte? Oder gelten hierfür auch ähnliche Stellen, was Qualifikation der Stelleninhaber und deren Aufgabenübertragung angeht? Also wenn in einem anderen Fachbereich z.B. ein Biologielaborant in einem dortigen Labor arbeitet?

Danke und schönen Rest vom Sonntag
Kevin

MeinerEiner

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Hallo,

es kommt wie immer darauf an, welche Tätigkeiten Dir übertragen wurden. Wären es zu 100% reine Laborantentätigkeiten, ginge es laut Entgeltordnung nur bis zur EG7.

cyrix42

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M.E. bringt dir das Entgelttransparenzgesetz hier nichts. Die Antwort, die ich auf eine entsprechende Anfrage erwarten würde, wäre etwa "Alle, die in EG 8 eingruppiert sind, erhalten das Entgelt der EG 8". Ob die dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten zu einer Eingruppierung führen, wie sie die Rechtsmeinung deines Arbeitgebers entspricht, oder ob dabei ein Irrtum vorliegt, kann im Zweifelsfall nur ein Arbeitsgericht klären.

Warnstreik

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Das Entgelttransparenzgesetz ist ja nun auch die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Punkto Bezahlung. Auch weil es offenbar Zweifel daran gibt, dass es genug vergleichbare Stellen gibt, wäre hier der Weg zum Betriebs- bzw. Personalrat der Richtige. Hier wird man dir helfen können...