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Pension und Minijob

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was_guckst_du:
...Beamter auf Lebenszeit!

Thomber:

--- Zitat von: was_guckst_du am 09.11.2023 12:13 ---...Beamter auf Lebenszeit!

--- End quote ---

 bzw. solange bis das Beamtenverhältnis endet und es endet durch Eintritt in den Ruhestand...

was_guckst_du:
...das Beamtenverhältnis endet, nicht der Status als Beamter...

....Einmal Beamter - immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands....

Thomber:

--- Zitat von: was_guckst_du am 09.11.2023 12:27 ---...das Beamtenverhältnis endet, nicht der Status als Beamter...

....Einmal Beamter - immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands....

--- End quote ---


Ah yes.  Genau deshalb darf ein Pensionär auch nicht jeden beliebigen Job ausüben.

herdor:
Angezeigt wird die Aufnahme einer Nebentätigkeit im Pensionsfall bei der bezügezahlenden Stelle, da auch dort die Anrechnungsprüfung erfolgt.
Sofern es eben der Dienstherr nicht selber ist., ist der Weg über den Dienstherren im Grunde auch möglich. Aber dieser wird es i.d.R. schlicht ebenfalls einfach an die das zuständige Versorgungsamt melden. Sofern es eben der Dienstherr nicht selber ist.

Eine Genehmigung ist dabei nicht vorab einzuholen, wie es bei aktiven Beamten der Fall ist.

Abseits der oben erwähnten Sonderregelunge hinsichtlich der Anrechnung von EK aus öD nach Erreichen der Altersgrenze sind die grundsätzlichen Reglungen hinsichtlich der EK Anrechnungen auf Versorgungsbezügen in allen Bundesländern recht ähnlich. Aber natürlich auch nicht gleich.  ;)

 


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