Autor Thema: Frage zur Eingruppierung  (Read 2826 times)

thesisko

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Frage zur Eingruppierung
« am: 11.09.2023 11:08 »
Hallo liebe Kollegen!

Ich bin aktuell innerhalb das TV-L beschäftigt.

Beworben habe ich mich auf eine Stelle einer Stadt. Es geht grob um die technsiche Gebäudeausrüstung. Als Voraussetzung in Person wurde der Techniker oder Meister genannt und eine Eingruppierung wurde mit E9b angegeben.
Einen Meisterteitel habe ich und auch eine Zusage bekommen. Allerdings heißt es jetzt, dass ich als Meister nur in die E9a kommen würde. Die Tätigkeiten sind die gleichen. Begüdnung war, dass die Technikerausbildung 1 Jahr länger dauert. Nach der Logik müsste ja ein BAchelor die kleinste Eingruppierung bekommen, dann der Meister und dann der Techniker. Einen Bachelortitel kann ich direkt nach der Schule in 3 Jahren bekommen.

Ist dem so?

VG

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Antw:Frage zur EIngruppierung
« Antwort #1 am: 11.09.2023 11:11 »
Hallo liebe Kollegen!

Ich bin aktuell innerhalb das TV-L beschäftigt.

Beworben habe ich mich auf eine Stelle einer Stadt. Es geht grob um die technsiche Gebäudeausrüstung. Als Voraussetzung in Person wurde der Techniker oder Meister genannt und eine Eingruppierung wurde mit E9b angegeben.
Einen Meisterteitel habe ich und auch eine Zusage bekommen. Allerdings heißt es jetzt, dass ich als Meister nur in die E9a kommen würde. Die Tätigkeiten sind die gleichen. Begüdnung war, dass die Technikerausbildung 1 Jahr länger dauert. Nach der Logik müsste ja ein BAchelor die kleinste Eingruppierung bekommen, dann der Meister und dann der Techniker. Einen Bachelortitel kann ich direkt nach der Schule in 3 Jahren bekommen.

Ist dem so?

VG

Nein, die Eingruppierung richtet sich nicht nach einer Logik der Ausbildungsdauer sondern nach dem, was die Tarifvertragsparteien vereinbart haben.

thesisko

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Antw:Frage zur EIngruppierung
« Antwort #2 am: 11.09.2023 11:13 »
Hallo liebe Kollegen!

Ich bin aktuell innerhalb das TV-L beschäftigt.

Beworben habe ich mich auf eine Stelle einer Stadt. Es geht grob um die technsiche Gebäudeausrüstung. Als Voraussetzung in Person wurde der Techniker oder Meister genannt und eine Eingruppierung wurde mit E9b angegeben.
Einen Meisterteitel habe ich und auch eine Zusage bekommen. Allerdings heißt es jetzt, dass ich als Meister nur in die E9a kommen würde. Die Tätigkeiten sind die gleichen. Begüdnung war, dass die Technikerausbildung 1 Jahr länger dauert. Nach der Logik müsste ja ein BAchelor die kleinste Eingruppierung bekommen, dann der Meister und dann der Techniker. Einen Bachelortitel kann ich direkt nach der Schule in 3 Jahren bekommen.

Ist dem so?

VG

Nein, die Eingruppierung richtet sich nicht nach einer Logik der Ausbildungsdauer sondern nach dem, was die Tarifvertragsparteien vereinbart haben.

Das habe ich bereits vermutet. Nur sieht der TVÖD eine Besserstellung des Technikers vor?

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #3 am: 11.09.2023 11:15 »
Da würde ich einfach mal in die Entgeltordnung schauen, daraus dürfte sich das ergeben.

MeinerEiner

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #4 am: 12.09.2023 09:45 »
Liegen denn schon die zu übertragenden Tätigkeiten schriftlich vor? Es wäre interessant was mit welchen Zeitanteilen genau übertragen werden soll. Danach richtet sich dann deine Eingruppierung und wie der Arbeitgeber das sieht, spielt hierfür keine Rolle.

thesisko

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #5 am: 12.09.2023 10:26 »
Nein liegt nicht vor. Was mich irritiert ist die Aussage, dass der Unterschied am Meister oder Techniker festgemacht wird. Die übertragenden Tätigkeiten, bzw die Stelle ist die gleich.

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #6 am: 12.09.2023 11:51 »
Nein liegt nicht vor. Was mich irritiert ist die Aussage, dass der Unterschied am Meister oder Techniker festgemacht wird. Die übertragenden Tätigkeiten, bzw die Stelle ist die gleich.
Es gibt gemäß EntgO Tätigkeiten als Techniker und als Meister. Beides ist bis E9b möglich.

thesisko

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #7 am: 12.09.2023 12:07 »
Ich bin verwirrt. Es ist immer die gleiche Stelle und es sind die gleichen auszuführenden und dauerhaft übertragenden Tätigkeiten. Müssten die nicht zur gleichen Entgeltgruppe führen?

Ein promovierter Pförtner wird auch nicht bessergestellt werden.

MoinMoin

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #8 am: 12.09.2023 12:46 »
Ich bin verwirrt. Es ist immer die gleiche Stelle und es sind die gleichen auszuführenden und dauerhaft übertragenden Tätigkeiten. Müssten die nicht zur gleichen Entgeltgruppe führen?
Ja,
aber da du nicht die übertragenden Tätigkeiten kennst, kannst du das nicht beurteilen.
Oder liegen dir die übertragenden Tätigkeiten (schriftlich) vor?

Bitte bedenken: ausgeübte und übertragenden (also auszuübenden) Tätigkeiten können unterschiedliche sein.

MeinerEiner

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #9 am: 12.09.2023 13:12 »
Das grundsätzliche Misstrauen ist auf jeden Fall angebracht, denn der AG bildet sich seine Rechtsmeinung, wie er es will und kommuniziert das auch dementsprechend. Sollte man nicht viel darauf geben. Die korrekte Eingruppierung bleibt davon unberührt und muss ggf. vom Arbeitsgericht festgestellt werden.
Direkt nach der Probezeit die Eingruppierung feststellen lassen, falls es da noch Bedenken gibt.

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #10 am: 12.09.2023 13:58 »
Ich bin verwirrt. Es ist immer die gleiche Stelle und es sind die gleichen auszuführenden und dauerhaft übertragenden Tätigkeiten. Müssten die nicht zur gleichen Entgeltgruppe führen?

Ein promovierter Pförtner wird auch nicht bessergestellt werden.

Wenn es so wäre, dass Techniker und Meister die selbe Aufgabe entsprechend ihrer Ausbildung übernehmen können, dann würde die Eingruppierung jeweils nach Meister oder Techniker erfolgen können.

Ein Pförtner hat gemäß Entgeltordnung auch keine Voraussetzung in der Person zu erfüllen.

bactho

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #11 am: 15.09.2023 20:29 »
Die Eingruppierung von staatlich geprüften Technikern erfolgt von der EG 8 bis zur EG 9b, die von geprüften Meistern von der EG 8 bis zur EG 9c (Sonderfall Kommune, bei Bund und Land nur bis zur 9b).
Bei beiden ist eine handwerkliche Ausbildung die Basis, worauf eine Fortbildung als Meister oder als Techniker aufsattelt. Beide Fortbildungen dauern i.d.R. gleich lange, die Berufe sind von der Struktur also ziemlich ähnlich.

Die Behauptung, dass ein Arbeitsplatz sowohl von Meistern als auch von Technikern wahrgenommen werden kann, ist hingegen etwas abenteuerlich. Die Berufsbilder an sich sind sehr unterschiedlich. Ein Techniker ist ein "kleiner" Ingenieur, der (im öffentlichen Dienst) Planungen, Konstruktionen, Ausschreibungen und Vergaben vornimmt. Ein Meister ist ein typischer Vorgesetzter, der die Leitung von Werkstätten wahrnimmt, Gesellen anleitet und Lehrlinge ausbildet. (siehe www.berufenet.arbeitsagentur.de)

Der Arbeitsplatz muss beschrieben und bewertet werden. Die Bewertung müsste entweder auf Meister (14.4 EntgO VKA) oder auf Techniker (14.5) hinauslaufen. 
   

skiveren

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #12 am: 16.09.2023 00:11 »
Die Stadt sollte froh sein das du dich bewirbst...

skiveren

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #13 am: 16.09.2023 00:58 »
Wir haben mal uns mal das Profil der Stadt Wolfsburg angeguckt um Bewerber in den öffentlichen Dienst zu locken..
Einfach mal angucken..., wie verzweifelt muss die Stadt Wolfsburg sein?
Stellen frei..,ohne Ende...
Die Stadt Wolfsburg traut sich das wirklich..und wirbt u. a. mit 6,65 € im Monat vermögenswirksamen Leistungen..
Peinlich.., , Nein..
Das ist frech.., einfach nur frech!
Als Oberbürgermeister müsste man sich doch schämen!
« Last Edit: 16.09.2023 01:06 von skiveren »

Tagelöhner

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #14 am: 16.09.2023 08:16 »
Ein Vorteil hat eine lange erfolglose Stellenbesetzung: Sie macht offenkundig und transparent, welche staatlichen Aufgaben/Funktionen auch auf Dauer überflüssig sind bzw. durch Umstrukturierung gemanaged werden können. Hier sollte direkt die Aufgabenkritik ansetzen und der Prozess zur Gesundschrumpfung beginnen.