Die Eingruppierung von staatlich geprüften Technikern erfolgt von der EG 8 bis zur EG 9b, die von geprüften Meistern von der EG 8 bis zur EG 9c (Sonderfall Kommune, bei Bund und Land nur bis zur 9b).
Bei beiden ist eine handwerkliche Ausbildung die Basis, worauf eine Fortbildung als Meister oder als Techniker aufsattelt. Beide Fortbildungen dauern i.d.R. gleich lange, die Berufe sind von der Struktur also ziemlich ähnlich.
Die Behauptung, dass ein Arbeitsplatz sowohl von Meistern als auch von Technikern wahrgenommen werden kann, ist hingegen etwas abenteuerlich. Die Berufsbilder an sich sind sehr unterschiedlich. Ein Techniker ist ein "kleiner" Ingenieur, der (im öffentlichen Dienst) Planungen, Konstruktionen, Ausschreibungen und Vergaben vornimmt. Ein Meister ist ein typischer Vorgesetzter, der die Leitung von Werkstätten wahrnimmt, Gesellen anleitet und Lehrlinge ausbildet. (siehe
www.berufenet.arbeitsagentur.de)
Der Arbeitsplatz muss beschrieben und bewertet werden. Die Bewertung müsste entweder auf Meister (14.4 EntgO VKA) oder auf Techniker (14.5) hinauslaufen.