Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Höherwertige Verwendung bei 2,5 Monaten
GofX:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.09.2023 04:10 ---und nach 17.5.4 bekommt man bei HG das Entgelt bei HG von Beginn des Monats an.
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Es war aber keine Höhergruppierung, sondern leider nur eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und dann wird taggenau abgerechnet.
--- Zitat von: GofX am 12.09.2023 03:08 ---https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT.pdf
--- Zitat von: § 14 ---Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
[...] erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag [...]
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Danke @Wabi Sabi. Das ist das Gleiche, was auch HAUFE schrieb. Nur noch eindeutiger. :)
MoinMoin:
--- Zitat von: GofX am 13.09.2023 04:40 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.09.2023 04:10 ---und nach 17.5.4 bekommt man bei HG das Entgelt bei HG von Beginn des Monats an.
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Es war aber keine Höhergruppierung, sondern leider nur eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und dann wird taggenau abgerechnet.
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Ja schon klar, mein Gedanke bezog sich auf: §14
"Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu
dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4
Satz 1 ergeben hätte."
und wegen: §17
Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1oder Satz 3 festgelegten Stufe der
betreffenden Entgeltgruppe
Bei einer dauerhaften Übertragung wäre der ganze Monat zu zahlen.
Den §24 Absatz 5 hatte ich da nicht im Blick, der obiges wieder einkassiert.
Wird bei uns freundlicher (üT) gehandhabt, bzw. grundsätzlich nur ganze Monate übertragen.
Wieder was gelernt ;D
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