Wann beginnt und endet Frist?

Begonnen von moor, 12.09.2023 13:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

moor

Hallo,

ich habe mich bei einer Behörde per Mail vor über 2 Monaten beworben, habe die Bestätigung darüber. Jetzt fragte ich per Mail bei der Personalabteilung, beim PR und der SBV nach, was mit dem Besetzungsverfahren ist. Seit inzwischen auch über 2 Wochen keine Antwort. Heute rief ich an und fragte nach. Da sagte mir man, dass man keine Bewerbung von mir erhalten habe.

Da ich in meinem Anschreiben meine Schwerbehinderung angegeben hatte, überlege ich jetzt tatsächlich eine Entschädigung geltend zu machen.

Aber mit welcher Begründung? Ich habe ja nichts Schriftliches und die Aussage am Telefon als Beweis wird wohl nicht ausreichen?!

Eigentlich beginnt die 2-Monatsfrist nach Erhalt der Absage, die ich aber ja nicht erhalten habe.

Danke.

Gruß

brian

Hast du denn einen Beweis,daß die Bewerbung eingegangen ist? Behaupten kann man ja viel und sie liegt ja anscheinend nicht vor.

Opa


clarion

Dann verlange  mit Verweis auf die Bestätigung und der telefonischen Auskunft schriftlich Auskunft über das Verfahren, mit Fristsetzung. Solltest Du aber nur tun, wenn Du danach mehr arbeiten willst.

Magda

Heißt Bestätigung, dass du eine Eingangsbestätigung von der Personalstelle erhalten hast oder du hast nur einen Nachweis, dass du die E-Mail verschickt hast?

Bei Ersterem würde ich mich nochmal an die Personalstelle wenden und wenn du da die Sachbearbeitung nicht erreichst, würde ich auch den Vorgesetzten kontaktieren.