Bloß weil du z.B. Bäcker in München bist, bist du nicht gleich Bäcker in Hamburg. Allerdings könnte es für den neuen AG interessanter sein, jemanden einzustellen, der den sich schon in der Tätigkeit auskennt als jemanden, der neu einsteigt. Bei der Stufenzuordnung könnte (einschlägige) Berufserfahrung allerdings eine Rolle spielen.