Autor Thema: Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten  (Read 3656 times)

aronzo

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Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.
Wollte letztens schon mit Vorahnung fragen:

Hattest Du deinem Arbeitgeber die Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft mitgeteilt?

Enno25

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Nein, war ja keine Veranlassung für weil es für die jetzige Tätigkeit nicht relevant war da ich diese ja ausüben konnte und der Antrag noch läuft.

FearOfTheDuck

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Dann solltest du das im Zuge der jetzigen Situation tun, vielleicht hilft es dem AG beim Einlenken.

Enno25

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Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.
Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.

Organisator

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Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.
Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.

Ja, kann man natürlich. Der AN muss natürlich körperlich in der Lage sein, die neue Aufgabe auch ausführen zu können. Allerdings muss der AG auch um die gesundheitlichen Einschränkungen Bescheid wissen.

Ramirez

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https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98
naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
Man wundert sich, wie viele Behörden über Auslandsvertretungen verfügen.

Den Link hatte ich geposted um zu verdeutlichen, dass das Direktionsrecht viel weiter reichen kann, als der verwöhnte Behördenmitarbeiter gemeinhin denkt.

Ich finde es interessant das Sie hier Hinweise zu Rechten geben, obwohl sie noch nicht mal verstanden haben was unser Grundgesetz ist.
Naja, ich mag die Meinungsfreiheit ja auch.