Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 1984 times)

PeterKruse

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Kündigungsfrist
« am: 13.09.2023 00:56 »
Hallo hilfreiches Forum,

Meine Frage lautet wie folgt:

Ich habe einen befristeten Tv L Vertrag vom 01.01.23 bis 30.09.23, dieser wird durch einen Antrag zur weiterbeschäftigung vom 01.10.23 bis zum 31.12.2024 verlängert.
Gerne möchte ich jedoch zum 01.11.23 einen anderen Job antreten.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Sind es 6 Wochen zum Monatsende da ich befristet eingestellt bin und meine Vertragslaufzeit 2 Jahre beträgt?
Oder sind es 4 Wochen zum Monatsende da ich erst dort 9 Monate tätig bin? Mich irritiert, dass von "Beschäftigungszeit" gesprochen wird, ist diese als die Zeit die ich dort bereits arbeite und die Zeit die ich laut Vertrag dort angestellt sein soll, zu verstehen.

Ich danke euch für eure Unterstützung

Euer Peter

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 13.09.2023 07:54 »
wird verlängert oder wurde verlängert?

andi1504

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 13.09.2023 08:04 »
Wurde die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages schon vertraglich vereinbart?

Wenn ja, kannst Du ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Das heißt, dass eine Kündigung zum 31.10.2023 nicht möglich ist. Der nächstmögliche Termin wäre dann der 31.12.2023. Siehe hierzu § 30 Abs. 5 TV-L. Somit bliebe Dir nur, dass Du dich mit Deinem AG auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023 verständigst.

Wenn nein, könntest Du das befristete Arbeitsverhältnis zum 30.09.2023, also dem Ende der ursprünglichen Befristung, auslaufen lassen.

PeterKruse

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 13.09.2023 08:18 »
Wurde die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages schon vertraglich vereinbart?

Wenn ja, kannst Du ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Das heißt, dass eine Kündigung zum 31.10.2023 nicht möglich ist. Der nächstmögliche Termin wäre dann der 31.12.2023. Siehe hierzu § 30 Abs. 5 TV-L. Somit bliebe Dir nur, dass Du dich mit Deinem AG auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023 verständigst.

Wenn nein, könntest Du das befristete Arbeitsverhältnis zum 30.09.2023, also dem Ende der ursprünglichen Befristung, auslaufen lassen.


Herzlichen Dank für die Antwort.

Die Verlängerung wurde bereits vertraglich vereinabrt. Mein befristeter Vertrag des zunächst 9 Monate lief (01.01-30.09.23) wurde um 15 Monate nahtlos verlängert (01.10-31.12.24).

Könnten Sie mir noch erklären, weshalb meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende also wäre und nicht 4 Wochen zum Monatsende? Grund meiner Nachfrage ist, dass im§30 Abs 5 TV-L etwas von Monatsende steht.

Vielen vielen Dank!

Euer Peter

Jetzt steht im §30 Abs 5 TV-L folgendes:

 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer
mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in
einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als sechs Monaten    vier Wochen,

von insgesamt mehr als einem Jahr     sechs Wochen

zum Schluss eines Kalendermonats,


von insgesamt mehr als zwei Jahren     drei Monate,

von insgesamt mehr als drei Jahren     vier Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
[/left][/center][/center]
[/i][/i][/i]

PeterKruse

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 13.09.2023 08:19 »
wird verlängert oder wurde verlängert?

Herzlichen Dank für die Antwort.

Die Verlängerung wurde bereits vertraglich vereinabrt. Mein befristeter Vertrag des zunächst 9 Monate lief (01.01-30.09.23) wurde um 15 Monate nahtlos verlängert (01.10-31.12.24).

Vielen Dank für eure Unterstützung
Euer Peter

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 13.09.2023 08:34 »
Änderungsvertrag oder gänzlich neuer Vertrag (Also Urlaub etc. wird nicht mitgenommen)?

Ansonsten kannst du mEn erst zum 31.12. kündigen, da
"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer
mindestens zwölf Monate beträgt."

Ich habe mich mich aber nie um die Kündigungsfristen gekümmert, sondern immer frühzeitig eine einvernehmlich Lösung in Form eines Auflösungsvertrages gemacht.
Wenn das mit dem AG nicht geht, dann kündige so wie du willst und schaue, ob der AG dich verklagt.....

andi1504

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 13.09.2023 08:36 »
Wenn ja, kannst Du ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Das heißt, dass eine Kündigung zum 31.10.2023 nicht möglich ist. Der nächstmögliche Termin wäre dann der 31.12.2023.

Ich bitte um Entschuldigung für mein Versehen. Natürlich ist in Deinem Fall die Frist von vier Wochen zum Monatsende korrekt. Die Länge der Kündigungsfrist ist davon abhängig, welche Vertragsdauer im Kündigungszeitpunkt erreicht ist.

aronzo

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 13.09.2023 08:49 »
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die
Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das
Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die
Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.

Protokollerklärung zu § 30 Absatz 5:
Bei mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist.


Steht ja eigentlich alles dabei...

PeterKruse

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 13.09.2023 08:56 »
Änderungsvertrag oder gänzlich neuer Vertrag (Also Urlaub etc. wird nicht mitgenommen)?

Ansonsten kannst du mEn erst zum 31.12. kündigen, da
"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer
mindestens zwölf Monate beträgt."


Ich habe mich mich aber nie um die Kündigungsfristen gekümmert, sondern immer frühzeitig eine einvernehmlich Lösung in Form eines Auflösungsvertrages gemacht.
Wenn das mit dem AG nicht geht, dann kündige so wie du willst und schaue, ob der AG dich verklagt.....

Das kann ich gerade nicht genau beantworten, würde mich aber dafür interessieren was in beiden Szenarien zu beachten ist.

Angenommen es wurde der bisherige Vertrag wurde verlängert per Änderungsvertrag, dann wäre der Vertrag ja gültig mit mehr als 12 Monaten Vertragsdauer, entsprechend wäre eine ordentliche Kündigung möglich.

Wo findet sich das folgende im TV-L für befristete Verträge:


"Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer
mindestens zwölf Monate beträgt."


Da ich dachte es geht um die Beschäftigungszeit (also bereits geleistete Arbeitszeit beim AG) wäre das egal.

Vielen Dank
Euer Peter


 

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 13.09.2023 10:03 »
§30 Absatz 5 Satz 1

PeterKruse

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 13.09.2023 10:15 »
§30 Absatz 5 Satz 1

Danke, hatte es selbst zitiert und überlesen.

Das müsste bedeuten, wenn meine Verlängerung eine weitere Vertragsdauer von 15 Monaten vorweist und ich unter 1 Jahr beschäftigt bin (erst 9  Monate), dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende habe.

Ich Danke Euch, Ihr seid ein tolles Forum!


MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #11 am: 13.09.2023 11:12 »
Ich glaube meine Interpretation war nicht korrekt.

Wenn du einen neuen Vertrag mit neuer Probezeit hast, kannst du die kurze Probezeitkündigung nutzen. (2 Wochen zum Monatsende, glaube ich).

Wenn du eine Vertragsänderung mit einer geänderter Vertragslaufzeit von 9+15 = 24 Monaten hast, dann gilt der Satz nicht, da die Vertragsdauer >12 ist und du kannst 4 Wochen zum Monatsende kündigen.