Hallo,
ich bin seit 2 Jahren im öD angestellt und habe keinen AII Lehrgang abgeschlossen. Als ich anfing, gab es weder eine Arbeitsplatzbeschreibung noch Bewertung. Die Eingruppierung war erstmal vorläufig. Nun, nach ca. 2 Jahren wurde aufgrund meiner frisch eingereichten Arbeitsplatzbeschreibung meine Tätigkeiten auf E10 eingruppiert. Allerdings will man mir nur E9c geben, da der AII fehlt.
Dürfen die das, und wo ist das genau geregelt?
Vielen Dank