Autor Thema: Verbeamtung als Angestellte  (Read 1577 times)

Yvonne K

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Verbeamtung als Angestellte
« am: 13.09.2023 14:41 »
Hallo,

ist eine Verbeamtung mit einer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und des Verwaltungsfachwirts (ALII) möglich? Sind gegebenenfalls weitere Voraussetzungen notwendig?
Ich arbeite bereits seit Feb. 2013 in der Kommunalverwaltung und bin aktuell in E10 eingestellt.
Falls eine Verbeamtung möglich wäre, ist die Eingruppierung direkt in A11 dann möglich?

Danke :)

Unknown

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #1 am: 13.09.2023 14:48 »
Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

Organisator

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #2 am: 13.09.2023 16:07 »
Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

Grundsätzlich zutreffend, allerdings habe ich gehört, dass in zumindest einem Bundesland der AL II als Bildungsvoraussetzung für den gD ausreichend ist. Dennoch beginnt auch dann die Laufbahn (grundsätzlich) im Eingangsamt.

Thomber

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #3 am: 13.09.2023 16:30 »
Quereinsteiger ohne Laufbahnbefähigung werden auf Bundesebene auch mal mit A11 direkt eingestellt/ ernannt.
Alles eine Frage des örtlichen Beamtenlaufbahnrechts und hängt vom Willen des Dienstherrn ab.

brian

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #4 am: 14.09.2023 06:30 »
Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

In einigen Bundesländern wie Nds ist der AII aber auch der aufstiegslehrgang für Beamte vom mittleren in den geh. Dienst.

Unknown

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #5 am: 14.09.2023 07:12 »
Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

In einigen Bundesländern wie Nds ist der AII aber auch der aufstiegslehrgang für Beamte vom mittleren in den geh. Dienst.
Mag ja sein das es verschiedene Ausnahmen und Konstellationen gibt. Die TE fragte jedoch explizit danach, ob sie direkt in A11 verbeamtet werden kann.  Dieses ist nicht möglich.

Organisator

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #6 am: 14.09.2023 08:07 »
Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

In einigen Bundesländern wie Nds ist der AII aber auch der aufstiegslehrgang für Beamte vom mittleren in den geh. Dienst.
Mag ja sein das es verschiedene Ausnahmen und Konstellationen gibt. Die TE fragte jedoch explizit danach, ob sie direkt in A11 verbeamtet werden kann.  Dieses ist nicht möglich.

Auch das wäre möglich, wenn bei einer fiktiven Nachzeichnung der Laufbahn die A11 hätte erreicht werden können. Allerdings unwahrscheinlich.

fragmalnach

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Antw:Verbeamtung als Angestellte
« Antwort #7 am: 14.09.2023 08:26 »
Möglich ist vieles, in dem Fall sicher auch in Abhängigkeit des Standortes. Ggf. Ist eine Zustimmung des Landespersonalausschusses notwendig für eine Verbeamtung ohne die entsprechende Laufbahnausbildung. Eingangsamt A9, ggf. (je nach innerbehördlicher Praxis) ist eine Verbeamtung auch im ersten Beförderungsamt möglich (A10).

Wer aber im Zusammenhang mit einer Verbeamtung von einer Eingruppierung spricht, hat aber wohl erstmal einiges an Wissen aufzuholen.