Autor Thema: Eingruppierung Entgeltgruppe  (Read 1366 times)

Greenpeace

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Eingruppierung Entgeltgruppe
« am: 13.09.2023 16:10 »
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich bin die längste Zeit in der Entgeltgruppe 9a einer mittelgroßen Kommune gewesen. Nun habe ich mich intern auf eine 9c Stelle beworben. Seit Anfang des Jahres befinde ich mich auf besagter 9c Stelle, bekomme aber aktuell nur eine Zuzahlung als Ausgleichszahlung zur 9c. Damit komme ich exakt auf den Betrag, welchen ich auch in der Entgeltgruppe 9c bekommen würde. Meine Höhergruppierung in vorgenannter Entgeltgruppe habe ich deshalb "verweigert", da mein nächster Stufenaufstieg Anfang nächsten Jahres stattfindet. 

Meine Frage(n):

Besteht mit Stellenantritt ein Anspruch auf die ausgeschriebene Entgeltgruppe?
War es "dumm" von mir erst auf die Höhergruppierung zu warten?
Lässt sich eine Höhergruppierung unabhängig der Kenntnis meines Vorgesetzten mit der Perso abwickeln? Ich frage deshalb, da Dieser absolut keine Ahnung hat.

Ich bedanke mich für die Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen


« Last Edit: 13.09.2023 16:25 von Greenpeace »

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Antw:Eingruppierung Entgeltgruppe
« Antwort #1 am: 13.09.2023 17:12 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Sie erfolgt automatisch, wenn entsprechende Tätigkeiten nicht nur vorübergehend übertragen wurden.

In deinem Fall nehme ich an, dass dir die höherwertigen Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen wurden. Daher auch die Zulage nach E9c. Ist auch insoweit schlau, erst den Stufenaufstieg mitzunehmen und dann die Höhergruppierung durch die dauerhafte Übertragung der Tätigkeiten erfolgen zu lasen.

Da die Höhergruppierung durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten erfolgt, was regelmäßig durch die Personalabteilung übernommen wird, hat dein Vorgesetzter auf die Eingruppierung keinen Einfluss.