Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin die längste Zeit in der Entgeltgruppe 9a einer mittelgroßen Kommune gewesen. Nun habe ich mich intern auf eine 9c Stelle beworben. Seit Anfang des Jahres befinde ich mich auf besagter 9c Stelle, bekomme aber aktuell nur eine Zuzahlung als Ausgleichszahlung zur 9c. Damit komme ich exakt auf den Betrag, welchen ich auch in der Entgeltgruppe 9c bekommen würde. Meine Höhergruppierung in vorgenannter Entgeltgruppe habe ich deshalb "verweigert", da mein nächster Stufenaufstieg Anfang nächsten Jahres stattfindet.
Meine Frage(n):
Besteht mit Stellenantritt ein Anspruch auf die ausgeschriebene Entgeltgruppe?
War es "dumm" von mir erst auf die Höhergruppierung zu warten?
Lässt sich eine Höhergruppierung unabhängig der Kenntnis meines Vorgesetzten mit der Perso abwickeln? Ich frage deshalb, da Dieser absolut keine Ahnung hat.
Ich bedanke mich für die Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen