Hallo,
ich bin aktuell in der EG 9b eingruppiert und soll die Stelle der Sachgebietsleitung EG 9c für die Dauer des Mutterschutzes sowie der Elternzeit meiner Kollegin vorübergehend übertragen bekommen (ca. 2,5 Jahre).
Einen Teil meiner Tätigkeiten werde ich abgeben. Ca. 30% meine Stelle soll ich allerdings weiterhin ausführen und zusätzlich die Vollzeit-Stelle meiner Kollegin. Ist das zulässig?
Ich weiß, dass ein Teil meiner jetzigen Tätigkeiten bereits früher auf der Stelle der Sachgebietsleitung war und die Stelle zu diesem Zeitpunkt höher eingruppiert war. Kann man in dem Fall, da ich einen Teil meiner Tätigkeiten behalte, überhaupt von einer vorübergehenden Übertragung sprechen oder wäre die Stelle hier neu zu bewerten?
Die Stelle soll so lange"freigehalten werden" für den Fall, dass meine Kollegin nach den 2,5 Jahren wieder Vollzeit zu arbeiten beginnt. Mein Chef ist der Auffasung, dass ich durch die vorübergehende Übertragung nicht schlechter gestellt wäre, wie wenn ich die Stelle dauerhaft übertragen bekommen würde. Eine andere Handhabung ist laut meinem Chef nicht möglich, weil bei uns leider keine weitere 9c-Stelle existiert.
Wie seht ihr das?
Und müsste der Personalrat bei der vorübergehenden Übertragung zustimmen?
Vielen Dank für eure Hilfe