Autor Thema: Kündigung bei befristeter Übernahme  (Read 1596 times)

LotusY

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Kündigung bei befristeter Übernahme
« am: 13.09.2023 18:03 »
Hallo zusammen,

Ende Juni habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden. Im Anschluss wurde ich nun bis bis Ende Dezember nach § 14 II TzBfG mit sachlichen Grund eingestellt. (Im Vertrag steht "...ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 II TzBfG...", aber das muss wohl ein Fehler sein, oder?)

Da die Probezeit nach § 2 IV S.2 TVöD entfällt, ist meine Frage jetzt, ob ich vor Ablauf der Befristung überhaupt Kündigen kann.

Liebe Grüße

McOldie

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #1 am: 13.09.2023 20:25 »
§ 30 Abs. 4 TVöD
1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs
Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten
sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

LotusY

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #2 am: 14.09.2023 07:25 »
Das  Problem ist ja, dass überhaupt keine Probezeit vorliegt und der Arbeitsvertrag vom 30. Juni bis zum  29.  Dezember geht.

Bernstein

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #3 am: 14.09.2023 07:43 »
Ganz verstehe ich dein Eingangspost nicht. Du hast anscheinend mitgeteilt bekommen, dass du mit sachlichem Grund befristet eingestellt wirst, aber in deinem Arbeitsvertrag steht dann, dass du ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt wirst?! Da stellt sich mir die Frage, warum du nicht nachgefragt hast, bevor du unterschrieben hast.

Sprich doch einfach mit deinem AG über einen Auflösungsvertrag. Vielleicht kommt ihr ja da überein und du kannst zu deinem Wunschtermin gehen.

Schmitti

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #4 am: 14.09.2023 08:37 »
Ende Juni habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden. Im Anschluss wurde ich nun bis bis Ende Dezember nach § 14 II TzBfG mit sachlichen Grund eingestellt. (Im Vertrag steht "...ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 II TzBfG...", aber das muss wohl ein Fehler sein, oder?)
Warum eigentlich keine Übernahme nach § 16a TvÖD?
Die Gründe, die mir dazu einfallen, sprechen eigentlich alle dafür, dass einem Wunsch nach einem Auflösungsvertrag eher problemlos entsprochen würde.
Oder es ist eine dieser Kommunen, wo das Arbeitsrecht zum Ortsrecht zählt.

LotusY

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #5 am: 15.09.2023 14:10 »
Ob mit oder ohne sachlichen Grund war bei der Einstellung gar kein Thema, Thema war nur die Befristung bis zum 29. Dezember. Von daher habe ich leider auch nicht dazu vorher nachgefragt.

Zu der Übernahme nach § 16a:  Nach der  Protokollerklärung zu  § 16a TVAöD ist auch eine befristete  Beschäftigung außerhalb von §16a möglich wenn kein Bedarf besteht. Da im Stellenplan meine Stelle auch garnicht vorgesehen ist, kommt das wohl daher.

Ich denke aber auch, dass ein  Auflösungsvertrag kein Problem sein sollte, mir ist aber  trotzdem unklar wie sich das mit der Kündigungsfrist verhält.

Joe kommunal

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #6 am: 22.09.2023 15:57 »
Warum geht der Arbeitsvertrag bis zum 29.12. und nicht bis zum 31.12.? 

PiA

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Antw:Kündigung bei befristeter Übernahme
« Antwort #7 am: 22.09.2023 16:18 »
Meine Vermutung:

- weil der 29.12. ein Freitag ist
- damit die beiden Tage nicht bezahlt werden müssen
- damit mangels vollem Monat kein weiterer Urlaub entsteht (§ 26 Abs.2 lit. b) TVöD)
- ...