Hallo zusammen,
Ende Juni habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden. Im Anschluss wurde ich nun bis bis Ende Dezember nach § 14 II TzBfG mit sachlichen Grund eingestellt. (Im Vertrag steht "...ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 II TzBfG...", aber das muss wohl ein Fehler sein, oder?)
Da die Probezeit nach § 2 IV S.2 TVöD entfällt, ist meine Frage jetzt, ob ich vor Ablauf der Befristung überhaupt Kündigen kann.
Liebe Grüße