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Kündigung bei befristeter Übernahme
LotusY:
Hallo zusammen,
Ende Juni habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden. Im Anschluss wurde ich nun bis bis Ende Dezember nach § 14 II TzBfG mit sachlichen Grund eingestellt. (Im Vertrag steht "...ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 II TzBfG...", aber das muss wohl ein Fehler sein, oder?)
Da die Probezeit nach § 2 IV S.2 TVöD entfällt, ist meine Frage jetzt, ob ich vor Ablauf der Befristung überhaupt Kündigen kann.
Liebe Grüße
McOldie:
§ 30 Abs. 4 TVöD
1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs
Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten
sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
LotusY:
Das Problem ist ja, dass überhaupt keine Probezeit vorliegt und der Arbeitsvertrag vom 30. Juni bis zum 29. Dezember geht.
Bernstein:
Ganz verstehe ich dein Eingangspost nicht. Du hast anscheinend mitgeteilt bekommen, dass du mit sachlichem Grund befristet eingestellt wirst, aber in deinem Arbeitsvertrag steht dann, dass du ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt wirst?! Da stellt sich mir die Frage, warum du nicht nachgefragt hast, bevor du unterschrieben hast.
Sprich doch einfach mit deinem AG über einen Auflösungsvertrag. Vielleicht kommt ihr ja da überein und du kannst zu deinem Wunschtermin gehen.
Schmitti:
--- Zitat von: LotusY am 13.09.2023 18:03 ---Ende Juni habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bestanden. Im Anschluss wurde ich nun bis bis Ende Dezember nach § 14 II TzBfG mit sachlichen Grund eingestellt. (Im Vertrag steht "...ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 II TzBfG...", aber das muss wohl ein Fehler sein, oder?)
--- End quote ---
Warum eigentlich keine Übernahme nach § 16a TvÖD?
Die Gründe, die mir dazu einfallen, sprechen eigentlich alle dafür, dass einem Wunsch nach einem Auflösungsvertrag eher problemlos entsprochen würde.
Oder es ist eine dieser Kommunen, wo das Arbeitsrecht zum Ortsrecht zählt.
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