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Kündigung bei befristeter Übernahme

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LotusY:
Ob mit oder ohne sachlichen Grund war bei der Einstellung gar kein Thema, Thema war nur die Befristung bis zum 29. Dezember. Von daher habe ich leider auch nicht dazu vorher nachgefragt.

Zu der Übernahme nach § 16a:  Nach der  Protokollerklärung zu  § 16a TVAöD ist auch eine befristete  Beschäftigung außerhalb von §16a möglich wenn kein Bedarf besteht. Da im Stellenplan meine Stelle auch garnicht vorgesehen ist, kommt das wohl daher.

Ich denke aber auch, dass ein  Auflösungsvertrag kein Problem sein sollte, mir ist aber  trotzdem unklar wie sich das mit der Kündigungsfrist verhält.

Joe kommunal:
Warum geht der Arbeitsvertrag bis zum 29.12. und nicht bis zum 31.12.? 

PiA:
Meine Vermutung:

- weil der 29.12. ein Freitag ist
- damit die beiden Tage nicht bezahlt werden müssen
- damit mangels vollem Monat kein weiterer Urlaub entsteht (§ 26 Abs.2 lit. b) TVöD)
- ...

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