Vielen Dank für die Rückmeldungen. An den 6 Monaten ist dann wohl wirklich nichts zu machen. Die Stufenlaufzeit wurde mir tatsächlich schon zum richtigen Zeitpunkt gewährt.
Zur anderweitigen Kompensation hatte ich noch die Idee, ob man in dem Fall eine Verkürzung der Stufenlaufzeiten (§17) durch überdurchschnittliche Leistungen anwenden kann. Dazu wurde mir von Seiten der Behörde gesagt, dass sie das generell nicht anwenden, da man die Leistung ja schlecht messen kann.
Oder aber Vorweggewährung von Stufen nach §16 „..zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften… kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.“
Bindung von Fachkräften würde bei mir tatsächlich zutreffen, da ich auch in der Behörde eine lange Zeit mit Fortbildungen verbracht habe, die jemand der neu eingestellt wird auch erst wieder durchlaufen muss, bis er genauso qualifiziert ist.
Muss man dazu denn tatsächlich fast schon kündigen und ein besser bezahltes Angebot aus der freien Wirtschaft vorlegen, damit diese Vorweggewährung gestattet werden kann?
So wurde mir das hier vermittelt…