Autor Thema: Eingruppierung Vertretung  (Read 1887 times)

Frischling

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Eingruppierung Vertretung
« am: 14.09.2023 10:19 »
Moin zusammen,

ich arbeite in einer NRW Kommune, bin gelernter Bankkaufmann, tätig jetzt in der Verwaltung eingruppiert in 9a.

Ich vertrete jetzt seit fast 2 jahren krankheitsbedingt einen Kollegen, Teamleitung, 9c.
Meines Erachtens steht mir eine Zulage gem. §13 Tvöd vka zu. wird mir verwehrt mit der Begründung dafür müsste ich den Verwaltungslehrgang 2 vorweisen können.

Müsste ich dann nicht zumindest eine Entgeltstufe niedriger eingruppiert sein, wenn die Anforderung in die Person nicht erfüllt sind?

OrganisationsGuy

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Antw:Eingruppierung Vertretung
« Antwort #1 am: 14.09.2023 10:41 »
Clever, also Höherwertige Aufgaben immer dem Hausmeister übertragen weil der wird wohl auch keine persönlichen Voraussetzungen erfüllen und muss daher den Bankdirektor für einen gewissen Zeitraum spielen kriegt aber nur das Geld fürs Mülleimer leeren. <- Mit dem Beispiel würde ich mal den Vorgesetzten erklären dass Mehrarbeit für gleiches Geld absolut keinen Sinn macht. Dann sollen sie doch bitte den Kommunismus einführen und alle kriegen gleich viel.

Nach meinem Verständnis total an den Haaren Herbei gezogen, die Zulage steht bei der bereits vorliegenden E9a in vollem Umfang zu der höheren, auszuführenden, Tätigkeit zu. Die nächst niedrigere Entgeltstufe wäre meines Kenntnisstands nur zu berücksichtigen bei dauerhafter Übertragung und damit einhergehender Eingruppierung.

« Last Edit: 14.09.2023 10:49 von OrganisationsGuy »

brian

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Antw:Eingruppierung Vertretung
« Antwort #2 am: 15.09.2023 08:52 »
Eingruppiert nicht, Dir wurden die Aufgaben ja nicht dauerhaft übertragen. Zulage auch nur, wenn sich Deine Tätigkeit insgesamt zu Gunsten der höheren Eingruppierung geändert hat. Eine Abwesenheitsvertretung ist ja keine vollumfängliche Übernahme der Tätigkeiten.

Sam

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Antw:Eingruppierung Vertretung
« Antwort #3 am: 17.09.2023 13:39 »
Moin,

da ich in einer ähnlichen Situation wie Frischling stecke, E7 in Vertretung einer E9a seit 1,5 Jahren mit Zulage in Höhe des Differenzbetrages zur E8, möchte ich hier kurz nachhaken.

Nach §14 bemisst sich die persönliche Zulage nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte.
Da mir die fehlende Ausbildung zur E9a fehlt (Techniker/Meister), würde ich bei einer dauerhaften Übertragung die E8 bekommen und demnach ebenso bei einer vorübergehenden Übertragung.

Dann lese ich hier den Beitrag von OrganisationsGuy und finde bei der Onlinesuche eine Seite von Verdi, die das gleiche behauptet.
https://bund-laender-nrw.verdi.de/bund/bundesverkehrsverwaltung/++co++4b0109ec-df4a-11e7-86f5-525400423e78

Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt, was gilt nun?