Moin zusammen,
ich arbeite in einer NRW Kommune, bin gelernter Bankkaufmann, tätig jetzt in der Verwaltung eingruppiert in 9a.
Ich vertrete jetzt seit fast 2 jahren krankheitsbedingt einen Kollegen, Teamleitung, 9c.
Meines Erachtens steht mir eine Zulage gem. §13 Tvöd vka zu. wird mir verwehrt mit der Begründung dafür müsste ich den Verwaltungslehrgang 2 vorweisen können.
Müsste ich dann nicht zumindest eine Entgeltstufe niedriger eingruppiert sein, wenn die Anforderung in die Person nicht erfüllt sind?