Autor Thema: Höhergruppierung. Rückzahlungsanspruch ab 01.07.22  (Read 1819 times)

Alinam1

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Hallo ihr Lieben.
Ich bin im Jahr 2019 mit meiner Ausbilung zur Justizbeschäftigten fertig geworden, also kurz nachdem diese ganzen Anträge auf Höhergruppierung in die EG 9a von allen gestellt wurden. Ich habe von diesem ganzen Thema nichts mitbekommen und wurde auch nie auf die Möglichkeit einer Antragstellung hingewiesen.
Ich habe im August 2019 bereits meinen unbefristeten Vertrag bekommen und wurde in EG 8 eingruppiert.

Aufgrund dieser Regelung, dass wenn man keinen Antrag gestellt hat, der Anspruch erst ab dem 01.07.22 gilt, gehen mir ja theoretisch jetzt 2 Jahre flöten, in welchen ich schon die Aufgbaben erledigt habe, die auch die EG9a rechtfertigen würden.

Da kann man dann jetzt nichts mehr dran machen, richtig?
Ich war in der Zeit bisher an 3 Behörden und wurde von niemandem darauf aufmerksam gemacht einen Antrag stellen zu müssen und das ärgert mich wirklich massiv.

Lo sa

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Antw:Höhergruppierung. Rückzahlungsanspruch ab 01.07.22
« Antwort #1 am: 14.09.2023 12:21 »
Diejenigen, die das ihnen zustehende Entgelt nicht eingefordert haben, erhalten ab 01.07.2022 die Nachzahlung.

Auf die Möglichkeit einer Antragstellung muss dich auch niemand hinweisen, denn es gibt keinen Antrag. Man beantragt ja nicht, richtig bezahlt zu werden, sondern vielmehr fordert man das Entgelt aus der Entgeltgruppe, in der man eingruppiert ist. Das war halt die E9a und nicht die E8, aus der du bezahlt wurdest.

Dass jetzt 2 Jahre verstrichen sind, ist also deine eigene Schuld, denn es gibt die tarifliche Ausschlussfrist - § 37 TV-L.