Diejenigen, die das ihnen zustehende Entgelt nicht eingefordert haben, erhalten ab 01.07.2022 die Nachzahlung.
Auf die Möglichkeit einer Antragstellung muss dich auch niemand hinweisen, denn es gibt keinen Antrag. Man beantragt ja nicht, richtig bezahlt zu werden, sondern vielmehr fordert man das Entgelt aus der Entgeltgruppe, in der man eingruppiert ist. Das war halt die E9a und nicht die E8, aus der du bezahlt wurdest.
Dass jetzt 2 Jahre verstrichen sind, ist also deine eigene Schuld, denn es gibt die tarifliche Ausschlussfrist - § 37 TV-L.