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Leidiges Thema - Donnerstag Nachmittagsdienst
Okidoki:
--- Zitat von: Organisator am 14.09.2023 16:32 ---Irgendwie kann ich den Vorgesetzten verstehen. Wenn bis 16.00 Uhr an einem Tag pro Woche zu arbeiten ein Problem ist, wäre ich auch genervt.
Ich würde da einfach das ganze Team für eine Stunde in einen Raum sperren und zu einer gemeinsamen Lösungsfindung verdonnern mit der Aussicht, ansonsten einen eigenen Plan aufzustellen. Es sind ja schließlich alles volljährige und geschäftsfähige Menschen.
Nur so am Rande - Teilzeit kann auch von 12.00 - 16.00 erbracht werden.
--- End quote ---
Es geht hier darum, dass es einfach ungerecht ist und mich mittlerweile ärgert. Der Dienstbetrieb ist nun mal am Donnerstag Nachmittag, das muss dann auch eine Teilzeit mitbedienen, wenn sie es kann. Ich sehe nicht mehr ein, dass alle gehen dürfen, nur drei und immer dieselben nicht. Das mit der Stunde einsperren macht er eben nicht, weil er lt seiner Vorschrift nicht eingreifen darf. Die bekamen das genehmigt und nun ist es so. Wie für alles gibt es aber doch hierüber sicher eine Vorschrift in der das steht, ob die dann trotzdem rein müssen. Was ist wenn wir drei zufällig gleichzeitig ausfallen? Ist dann keiner da? Ich möchte das einfach mal lesen und erfahren, warum es woanders eben doch geht.
Okidoki:
--- Zitat von: Okidoki am 14.09.2023 16:37 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.09.2023 15:48 ---Habt ihr Gleitzeit und eine entsprechende Dienstvereinbarung?
Was steht in deinem AV, bzgl. der täglichen Anwesenheitszeiten?
Wir haben z.B. Funktionszeit bis 15:30, davon ausgenommen sind gewisse Bereich (Hausmeister z.B.).
Wenn ihr da kein klare Regelung habt, dann dürfte das unter dem Direktionsrecht des AGs fallen.
Eine Lösung: auf 5% Teilzeit gehen und klare Arbeitszeiten damit vereinbaren.
--- End quote ---
Wir haben Gleitzeit, bei den Vollzeit als Rahmenzeit bis 17 Uhr. Die Teilzeitbeschäftigten haben am Donnerstag dann bis 14 Uhr drin stehen und bekamen das alle genehmigt. Sie arbeiten alle nur Vormittags, allein das ist oft ein Problem, wenn was eiliges kommt und diejenige ist nicht mehr da. Wer machts?
Sei Dir sicher, dass ich das nun nicht so genehmigt bekommen würde. Ist es aber mein Problem, wenn der Vorgesetzte das nicht bedacht hat? Muss ich dann fast jede 2. Woche und die anderen gar nicht? Warum gehts bei der anderen Behörde (Justiz, gleicher Ort)?
--- End quote ---
Organisator:
--- Zitat von: Okidoki am 14.09.2023 16:42 ---
--- Zitat von: Organisator am 14.09.2023 16:32 ---Irgendwie kann ich den Vorgesetzten verstehen. Wenn bis 16.00 Uhr an einem Tag pro Woche zu arbeiten ein Problem ist, wäre ich auch genervt.
Ich würde da einfach das ganze Team für eine Stunde in einen Raum sperren und zu einer gemeinsamen Lösungsfindung verdonnern mit der Aussicht, ansonsten einen eigenen Plan aufzustellen. Es sind ja schließlich alles volljährige und geschäftsfähige Menschen.
Nur so am Rande - Teilzeit kann auch von 12.00 - 16.00 erbracht werden.
--- End quote ---
Es geht hier darum, dass es einfach ungerecht ist. Der Dienstbetrieb ist nun mal am Donnerstag Nachmittag, das muss dann auch eine Teilzeit mitbedienen, wenn sie es kann. Ich sehe nicht mehr ein, dass alle gehen dürfen, nur drei und immer dieselben nicht. Das mit der Stunde einsperren macht er eben nicht, weil er es nicht darf. Wie für alles gibt es aber doch hierüber sicher eine Vorschrift in der steht, dass er das nicht darf. Ich möchte das einfach mal lesen und erfahren, warum es woanders eben doch geht.
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Wenn ich das richtig verstehe geht es darum, 2x im Monat statt von 7.00 bis 15.00 von 8.00 bis 16.00 Uhr zu arbeiten. Wenn das ernsthaft ein Problem eines erwachsenen Menschen ist und er darin eine Ungerechtigkeit sieht, dann verstehe ich, warum der öD in der Bevölkerung ein schlechtes Ansehen hat. Oder dass es im öD keine wirklichen Probleme gibt.
Was wäre denn, wenn sonst um 15.00 ein Kunde im Amt sitzt und seine Angelegenheit noch nicht geregelt ist. Auf den (selbst gewählten) Feierabend verweisen und wiederkommen lassen?
Wir reden von 2x im Monat und 16.00 Uhr!
Zum Thema Regelungen: Einfach die Vollzeitbeschäftigten von der Gleitzeit ausnehmen und feste Arbeitszeiten anordnen, wenn die Mitarbeiter das untereinander nicht geregelt bekommen.
Maggus:
An einem Tag der Woche bis 16.00 Uhr als Vollzeitmitarbeiter arbeiten - das sind ja paradiesische Verhältnisse.
Bei uns gilt die Regelung (mind. 1 pro Abteilung) von Mo.-Fr. und bis mind. 17.00 Uhr.
Es läuft grundsätzlich problemlos. Auf den Freitag würde grundsätzlich gerne verzichtet werden.
Deshalb verstehe ich das Problem nicht, da es anscheinend nur darum geht, dass man auch am Donnerstag früher gehen können will, was Mo.-Mi. und Fr. anscheinend problemlos möglich ist.
Tagelöhner:
Wahrscheinlich liegt hier insgeheim Missgunst gegenüber Teilzeitbeschäftigten vor, da diese sich diesen "Luxus" weniger zu arbeiten leisten können.
Sehe ebenfalls kein Problem als Vollzeitkraft innerhalb völlig regulärer und zumutbarer Arbeitszeiten so eingesetzt zu werden, wie der Arbeitgeber das möchte. Wenn mit den Teilzeitkräften tatsächlich eine andere Verteilung der Arbeitszeit vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung auch erstmal gültig.
Runterschlucken und weitermachen oder mit Kündigung drohen und schauen was passiert.
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