Es ist egal, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet, wenn der Dienst bis 16:00 Uhr geht. Jeder, der dort einen Arbeitsvertrag hat, sollte doch wohl auch arbeiten.
Ich arbeite Teilzeit und muss alle paar Wochen Dienstag bis 18:00 arbeiten. Da ist eben jeder mal dran und bei Gleitzeit bin ich eh flexibel. Also mach ich von 9-18:00 Dienst und fertig.
Ein bisschen Arbeitswille sollte vorhanden sein. Und ein gewisses Weisungsrecht des Chefs sollte akzeptiert werden.
Aber nur, wenn man mit seiner TZ Vereinbarung keine konkreten Arbeitszeiten vereinbart hat.
Es gibt auch TZ Menschen, die TZ arbeiten, weil sie andere Menschen in der festgelegten Freizeit betreuen müssen. Also arbeiten bis 13:00 damit man um 14:00 die Kinder betreuen kann.
Und das scheint hier der Fall z sein, das die TZler eben eine arbeitsvertragliche Zusicherung haben, nicht bis 16:00 arbeiten zu müssen haben, die VZ jedoch nicht.
Eine Lösung auch auf TZ (5% weniger arbeiten) zu gehen, um dieses auch aushandeln zu können.