In der Entgeltordnung für "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" gibt es keine EG 9c.
Die Antwort ist korrekt.
Hintergrund: Sind die Tätigkeiten in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal aufgeführt, gelten für diese Beschäftigten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale nicht.