Autor Thema: Schulhausmeister ohne "einschlägige" Ausbildung  (Read 1168 times)

Stan Laurel

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Schulhausmeister (15 Jahre im Dienst/über 40 Jahre) besetzt eine Stelle, die mit E5 dotiert ist.
Da keine "einschlägige" Ausbildung vorhanden, wird er nach Entgeltgruppe 4 vergütet.
Eine Neubewertung der Stelle steht an: von E5 auf E7 wegen "erhöhten technischen Anforderungen".
Frage:
Wird der Schulhausmeister dann auf E6 höhergruppiert oder verbleibt er in der E4 ?

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Antw:Schulhausmeister ohne "einschlägige" Ausbildung
« Antwort #1 am: 15.09.2023 09:23 »
Hausmeister sind nach E4/5 eingruppiert. Eine höhrere Eingruppierung von Hausmeistern ist nicht möglich. Eine höhrere Eingruppierung wäre nur dann möglich, wenn andere Aufgaben übertragen werden, die nicht mehr den Aufgaben eines Hausmeisters entsprechen.


Stan Laurel

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Antw:Schulhausmeister ohne "einschlägige" Ausbildung
« Antwort #3 am: 15.09.2023 09:28 »
So isses.....

https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_schulhausmeister.php

... nur der vorhergehende Link macht mich nicht wirklich schlauer.
Deshalb die Frage. :)

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