Schulhausmeister (15 Jahre im Dienst/über 40 Jahre) besetzt eine Stelle, die mit E5 dotiert ist.
Da keine "einschlägige" Ausbildung vorhanden, wird er nach Entgeltgruppe 4 vergütet.
Eine Neubewertung der Stelle steht an: von E5 auf E7 wegen "erhöhten technischen Anforderungen".
Frage:
Wird der Schulhausmeister dann auf E6 höhergruppiert oder verbleibt er in der E4 ?