Hallo McOldie,
vielen Dank für deine Antwort. Der Einfachheit halber kopiere ich sie und schreibe meine Fragen / Ergänzungen direkt drunter:
Im Regelfall werden bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts die gezahlten monatlichen Entgelte der drei Kalendermonate Juli, August und September addiert und durch drei geteilt.
Soweit verstanden.
Ist im Bemessungszeitraum, d. h. in den Kalendermonaten Juli, August und September nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
Soweit auch verstanden
Dabei ist zu beachten, dass Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, „hierbei“ (d. h. bei der Feststellung des gezahlten Entgelts) unberücksichtigt bleiben.
Was bedeutet das nun genau? In seinem Fall ((1/2Juli+0August+0September)/15)x30,67?
Detaillierte Aussagen können nicht getroffen werden, da die genauen Daten nicht bekannt sind, z.B. bis wann wurde das Entgelt fortgezahlt und ab wann wird Krankengeldzuschuss gezahlt.
Entgelt wurde bis 15.07.2023 regulär gezahlt, Krankengeldzuschuss ab dem 15.07.2023