Autor Thema: Jahressonderzahlung bei länger andauernder Krankheit  (Read 2046 times)

BA1657

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Hallo liebe Community!

Ich hoffe, dass ich meine Frage nicht an falscher Stelle stelle- falls es so ist, bitte einfach löschen.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin als Krankenpfleger in einer kleinen Klinik beschäftigt. Bezahlung erfolgt nach Haustarifvertrag (angelehnt an den TVöD). Der Abschnitt Jahressonderzahlung wurde im Wortlaut 1zu1 aus dem TVöD-K übernommen.

Ich bin leider schon lange krank (seit dem 19.09.2022) und habe auch noch einen langen weg vor mir. Bis zum 30.10.2023 habe ich Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten (sechs Wochen) und seit dem 31.10.2022 erhalte ich Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber ist zum 18.06.2023 (nach 39 Wochen) ausgelaufen. Die Jahressonderzahlung für 2022 habe ich erhalten. Nun habe ich eine Frage zur Jahressonderzahlung 2023.

Im Tarifvertrag steht ja, dass eine Verminderung für Monate unterbleibt, in denen u.a. Krankengeldzuschuss gezahlt wird, aber der Krankengeldzuschuss nicht in die Berechnung mit einfließt. Auf Haufe steht, dass dann der letze Monat, an dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt besteht, maßgeblich ist. Verstehe ich das richtig, dass ich für 2023 auch die Jahressonderzahlung (anteilig für sechs Monate) erhalten werde und die Berechnungsgrundlage der September 2022 ist? Oder würde ich dieses Jahr leer ausgehen?
Den Inflationsausgleich habe ich z.B.- aufgrund der Stichtagsregelung- nicht erhalten.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sorry für den langen Text  ::)

B.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Jahressonderzahlung bei länger andauernder Krankheit
« Antwort #1 am: 15.09.2023 13:13 »
6/12-tel für 2023

Sofaplanet

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Jahressonderzahlung bei länger andauernder Krankheit
« Antwort #2 am: 22.09.2023 11:27 »
Hallo,

eins meiner Schäfchen (Ich bin SBV) hat ein ähnlich gelagertes Problem:

Er ist seit Anfang Juni krank geschrieben und die Krankschreibung wird sich wohl noch über den Jahreswechsel hinaus hinziehen. Er ist nach EG 12 Stufe 5 eingruppiert und bangt ein wenig um seine Jahressonderzahlung.

Wenn ich das richtig verstanden habe, droht ihm für 2023 erstmal keine Kürzung, weil er Krankengeldzuschuss erhält. Er fürchtet halt, dass als Bemessungsgrundlage auch die Monate Juli, August und September herangezogen wird.

Ich selber bin Techniker und kein "gelernter" Verwaltungsangestellter, daher meine Fragen.

Vielen Dank.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Jahressonderzahlung bei länger andauernder Krankheit
« Antwort #3 am: 22.09.2023 12:56 »
Im Regelfall werden bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts die gezahlten monatlichen Entgelte der drei Kalendermonate Juli, August und September addiert und durch drei geteilt.
Ist im Bemessungszeitraum, d. h. in den Kalendermonaten Juli, August und September nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
Dabei ist zu beachten, dass Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, „hierbei“ (d. h. bei der Feststellung des gezahlten Entgelts) unberücksichtigt bleiben.

Detaillierte Aussagen können nicht getroffen werden, da die genauen Daten nicht bekannt sind, z.B. bis wann wurde das Entgelt fortgezahlt und ab wann wird Krankengeldzuschuss gezahlt.

Sofaplanet

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Jahressonderzahlung bei länger andauernder Krankheit
« Antwort #4 am: 22.09.2023 17:19 »
Hallo McOldie,

vielen Dank für deine Antwort. Der Einfachheit halber kopiere ich sie und schreibe meine Fragen / Ergänzungen direkt drunter:

Im Regelfall werden bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts die gezahlten monatlichen Entgelte der drei Kalendermonate Juli, August und September addiert und durch drei geteilt.

Soweit verstanden.

Ist im Bemessungszeitraum, d. h. in den Kalendermonaten Juli, August und September nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.

Soweit auch verstanden

Dabei ist zu beachten, dass Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, „hierbei“ (d. h. bei der Feststellung des gezahlten Entgelts) unberücksichtigt bleiben.

Was bedeutet das nun genau? In seinem Fall ((1/2Juli+0August+0September)/15)x30,67?

Detaillierte Aussagen können nicht getroffen werden, da die genauen Daten nicht bekannt sind, z.B. bis wann wurde das Entgelt fortgezahlt und ab wann wird Krankengeldzuschuss gezahlt.

Entgelt wurde bis 15.07.2023 regulär gezahlt, Krankengeldzuschuss ab dem 15.07.2023

BA1657

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Jahressonderzahlung bei länger andauernder Krankheit
« Antwort #5 am: 23.09.2023 11:45 »
Hallo Sofaplanet,

ich habe das jetzt so verstanden- wenn ich nich zu doof bin:

Da innerhalb des Bemessungszeitraums (also Juli, August und September) an weniger als 30 Tagen Anspruch auf Entgelt bestand, ist der Monat wo alle Tage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich. Bei Deinem Kollegen also der Juni 2023. Zur Berechnung zählen das Entgelt ohne Überstunden und Mehrarbeit- es sei denn Überstunden und Mehrarbeit waren im Dienstplan geplant.

§20, Protokollerklärung zu Absatz 2- Satz 4 TVöD:

"Besteht während des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Ent-
gelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Ent-
gelt bestand, maßgeblich."

Da Dein Kollege voraussichtlich bis zum 02.03.2024 Anspruch auf Krankengeldzuschuss hat (wenn er länger als drei Jahre beschäftigt ist), darf für 2023 auch keine Kürzung vorgenommen werden. Auf Basis des Juni-Entgelts 2023 bekommt er die volle Jahressonderzahlung. 2024 würde er dann auf Basis des Juni-Entgelts 2023 3/12 der Jahressonderzahlung erhalten.

Ich hoffe, ich habe keinen Blödsinn geschrieben.

Gruß

B.