Servus,
ich hatte ein sehr bescheidenes Zwiscenzeugnis erhalten. Ich bewarb mich und siehe da, erste Bewerbung gleich eine Zusage. Das Zwischenzeugnis hatte ich den Unterlagen nicht beigefügt.
Erst wollte ich gegen dieses anwaltlich vorgehen, da der AG nicht mit sich reden ließ.
Da das jetzt aber so schnell ging, ich den neuen AV unterzeichnet und beim aktuellen AG gekündigt habe, lohnt sich das ja gar nichf mehr.
Nun möchte ich aber natürlich ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Also den Anwalt nur wegen diesem beauftragen und gleich Tacheles sprechen lassen?
Oder lohnt es sich doch, das Zwischenzeugnis auch noch ändern zu lassen?
Was meint ihr?
Danke.
Grüße