Autor Thema: Stufenaufstieg Vergütung höherwertige Tätigkeit  (Read 1364 times)

Flasche2341

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Hallo zusammen,

ich übernehme seit knapp zwei Jahren vertretungweise eine Tätigkeit, die normalerweise nach TV-L E12 bezahlt wird. Bislang war ich in TV-L E10 Stufe 3 eingruppiert. Die letzten Jahre habe ich eine Vergütung bekommen, sodass ich am Ende bei einem Gehalt landete, das der TV-L E12 Stufe 3 entspricht.

Nun gab es bei mir einen Stufenaufstieg von 3 nach 4, der sich nach meinem Verständnis auch auf meiner Gehaltsabrechnung bemerkbar machen sollte. Die Vergütung für die höherwertige Tätigkeit wurde nun aber so stark reduziert, dass ich nun nur noch ein paar Euro mehr bekomme als in Stufe 3. Müsste die Vergütung einer höherwertigen Tätigkeit nichtparallel zum Stufenaufstieg steigen, sodass ich nun ein Gehalt entsprechend einer TVL 12 Stufe 4 erhalten sollte?

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke und Grüße!

MoinMoin

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Antw:Stufenaufstieg Vergütung höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 15.09.2023 12:20 »
Nein, leider nicht.
Da du bei einer Höhergruppierung von der EG10S3 zur EG12S3 kommst,
aber auch von der EG10S4 zur EG12S3 bleibt es beider Entlohnung von EG12S3