Hallo,
ich bin Verwaltungsbeamtin bei der Bundeswehr. Zur Zeit habe ich eine TÜG Wohnung und 1 Tag Telearbeit (Montag). Ich hätte gerne den Freitag zusätzlich als Telearbeitstag, jedoch sagte meine TG Bearbeiterin, dass ich mit einem zusätzlichen Telearbeitstag meinen Anspruch auf die TÜG Wohnung verliere. Begründung sei, dass ich überwiegend am Dienstort sein müsste. Zählen die Übernachtungen oder die vollen Tage? Anreise jeweils Montag Abend, Abreise Donnerstag Nachmittag.
Kann ich einen zusätzlichen Telearbeitstag beantragen und trotzdem meine TÜG Wohnung behalten?
LG
Anna