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TÜG Wohnung
Anna87:
Hallo,
ich bin Verwaltungsbeamtin bei der Bundeswehr. Zur Zeit habe ich eine TÜG Wohnung und 1 Tag Telearbeit (Montag). Ich hätte gerne den Freitag zusätzlich als Telearbeitstag, jedoch sagte meine TG Bearbeiterin, dass ich mit einem zusätzlichen Telearbeitstag meinen Anspruch auf die TÜG Wohnung verliere. Begründung sei, dass ich überwiegend am Dienstort sein müsste. Zählen die Übernachtungen oder die vollen Tage? Anreise jeweils Montag Abend, Abreise Donnerstag Nachmittag.
Kann ich einen zusätzlichen Telearbeitstag beantragen und trotzdem meine TÜG Wohnung behalten?
LG
Anna
Asperatus:
Für mich stellt sich weniger die Frage, ob die Übernachtungen oder die vollen Tage zählen oder ob die Aussage, überwiegend am Dienstort sein zu müssen, überhaupt korrekt ist. Bei der TG-Bearbeiterin sollte nach der Rechtsgrundlage gefragt werden, wo die Voraussetzung "überwiegend am Dienstort" geregelt sein soll.
Unknown:
Wenn ich mich richtig erinnere sind es mindestens drei Übernachtungen die notwendig sind, um weiterhin die Wohnung bezahlt zu bekommen. Eine Quelle habe ich nicht dazu, aber glaube, dass das der Richtwert ist. Demnach steht Telearbeit zusätzlich am Freitag nichts entgegen.
Anna87:
Die Bearbeiterin geht wohl davon aus, dass eine morgendliche Anreise (circa 2 Stunden Pkw) zumutbar ist und man dann nicht mehr auf 3 notwendige Übernachtungen kommt.
Unknown:
Dann kann sie dieses mit Sicherheit auch belegen. Wie hast du es in der Vergangenheit gemacht? Bist du morgens oder bereits den Abend davor gefahren?
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