Verzicht auf Regelbeurteilung Altersgrenze?

Begonnen von ElaO, 16.09.2023 09:42

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ElaO

Moin Moin,
ich habe zuerst die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden.
Ich werde nächstes Jahr im Februar 59 und nächstes Jahr steht auch die nächste Regelbeurteilung an.
Nun habe ich gehört, das man als Bundesbeamtin ab 60 auf eine Regelbeurteilung verzichten kann.
Stimmt das und wenn ......wie beantrage ich das? Gibt es da Muster Vorlagen für den Verzicht?
Dankeschön

flip

Das ist in den Beurteilungsrichtlinien deiner Behörde geregelt. Welchen Vorteil versprichst Du dir vom Verzicht?

ElaO

Ich habe einfach keinen Bock mehr drauf .............weiter gehts eh nicht und warum soll ich mir dann das unnötige Geschwafel noch antun?
Da bin ich aber nicht alleine mit, andere gleichaltrige Kollegen wollen das auch nicht mehr.

Ich dachte das wäre beamtenrechtlich für alle Bundesbeamten einheitlich geregelt. Das da jede Behörde für sich selber agieren kann, wusste ich nicht.
Dann muss ich mich mal am Montag durch unser Intranet wühlen......

Asperatus

Die Recherche kostet dich vermutlich mehr Zeit als dir einfach die Beurteilungseröffnung anzuhören?!

ElaO

Zitat von: Asperatus in 16.09.2023 11:31
Die Recherche kostet dich vermutlich mehr Zeit als dir einfach die Beurteilungseröffnung anzuhören?!

Aber mehr Lebensenergie.................warum wir das nicht mehr wollen, würde hier zu weit führen.

Neuling2016

Zitat von: ElaO in 16.09.2023 12:22
Zitat von: Asperatus in 16.09.2023 11:31
Die Recherche kostet dich vermutlich mehr Zeit als dir einfach die Beurteilungseröffnung anzuhören?!

Aber mehr Lebensenergie.................warum wir das nicht mehr wollen, würde hier zu weit führen.

Mein Gott - beantrage es einfach formlos bei der Personalstelle. Die werden mitnichten versuchen, dich davon abzuhalten.

flip

Ich habe auf meine letzte Beurteilung verzichtet. Hat mir eine Menge Stress und Zeit erspart. Mein Vorgesetzter war fast schon dankbar dafür.
Das ganze Verfahren ist doch sowieso von vorne bis hinten eine einzige Farce, was natürlich nie zugegeben werden würde.



Floki

Beim Land konnte man einfach bei der Einladung ein Kreuzchen setzen und sagen, dass auf ein Gespräch verzichtet wird. Beim Bund gibt es diese einfache Möglichkeit nicht ?

Pendler1

@flip

Jo, war bei mir genauso (und das dieses Verfahren fake ist, wissen auch (fast) alle😁

Ich habe meinem Chef gesagt; "Schreib was Du magst, ich unterschreibe -ohne Gelabere - alles"

So haben wir es gehalten, und was schlechtes hat er nicht reingeschrieben. Er war froh um diese "Bürokratieabkürzung".

ChRosFw

Für die Quote einfach mal eine schlechtere Beurteilung in Kauf nehmen, wenn es um nichts geht. Jüngere, leistungsbereite Kollegen könnten sich darüber freuen und vielleicht schneller befördert werden.

AndreasS

Zitat von: ElaO in 16.09.2023 09:42
Moin Moin,
ich habe zuerst die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden.
Ich werde nächstes Jahr im Februar 59 und nächstes Jahr steht auch die nächste Regelbeurteilung an.
Nun habe ich gehört, das man als Bundesbeamtin ab 60 auf eine Regelbeurteilung verzichten kann.
Stimmt das und wenn ......wie beantrage ich das? Gibt es da Muster Vorlagen für den Verzicht?
Dankeschön

Hoi ElaO,
dieser Passus steht in den Beurteilungsrichtlinien. Bei uns (nachgeordnete Behörde des BMF) muss der Beurteiler schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass auf die Regelbeurteilung verzichtet wird. Der Antrag kann (bei uns) formlos gestellt werden.

Grüße
Andreas S.

AndreasS

Zitat von: ChRosFw in 25.09.2023 15:20
Für die Quote einfach mal eine schlechtere Beurteilung in Kauf nehmen, wenn es um nichts geht. Jüngere, leistungsbereite Kollegen könnten sich darüber freuen und vielleicht schneller befördert werden.

Hoi ChRosFw,

das geht aber nicht so ohne weiteres. Die Punkte, die man bei der letzten Beurteilung erhalten hat werden mindestens so fortgeschrieben. Weniger Punkte müssen begründet werden (zumindest falls eine Note schlechter).
Wenn man selbst noch Chancen auf eine Beförderung hat (mindestens 2 Jahre Standzeit nach der Beförderung), würde ich nie verzichten. Wenn man bereits im Endamt ist, wäre es eine Option. Muss jede/jeder selbst mit sich ausmachen.

Grüße
Andreas S.

flip

Zitat von: AndreasS in 25.09.2023 18:52
Zitat von: ChRosFw in 25.09.2023 15:20
Für die Quote einfach mal eine schlechtere Beurteilung in Kauf nehmen, wenn es um nichts geht. Jüngere, leistungsbereite Kollegen könnten sich darüber freuen und vielleicht schneller befördert werden.

Hoi ChRosFw,

das geht aber nicht so ohne weiteres. Die Punkte, die man bei der letzten Beurteilung erhalten hat werden mindestens so fortgeschrieben. Weniger Punkte müssen begründet werden (zumindest falls eine Note schlechter).
Wenn man selbst noch Chancen auf eine Beförderung hat (mindestens 2 Jahre Standzeit nach der Beförderung), würde ich nie verzichten. Wenn man bereits im Endamt ist, wäre es eine Option. Muss jede/jeder selbst mit sich ausmachen.

Grüße
Andreas S.

Die Begründung ist bei uns sehr einfach, taucht allerdings in der Beurteilung nicht auf und ist auch nicht zwingend vorgeschrieben:
Da sich Andere verbessert haben und nun besser sind als du, ist es notwendig deine Gesamtbewertung abzusenken, schließlich sind in Quoten einzuhalten...

Ragnaroek

Ich wollte mich eigentlich vor diesem Wahnsinn schützen - bin im Endamt und final gesehen ist dass alles nur Bla Bla Bla was rüberkommt.
Hier die Antwort aus unserem Personalreferat:

gemäß BROB (Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten) ein Verzicht auf die Regelbeurteilung erst ab dem Beurteilungsjahr möglich ist, in dem Sie das 60. Lebensjahr vollenden.

Solitair

Die Beurteilung geht ja noch. Dieses Gespräch dauert nie länger als 5 Min. Schlimmer ist das Geseiere beim Jahresgespräch, wo versucht wird irgendwelche imaginäre Karriereoptionen schmackhaft zu machen, für die man sich nur anstrengen müsse, die aber bei der ersten Nachfrage sofort als Luftnummern zusammenfallen.