Hallo, aktuell bin ich beim Arbeitgeber A in der S14 TVöD eingruppiert und habe mittlerweile 3 Jahre Berufserfahrung, bin somit in der Stufe 2 und würde im Oktober 2024 in die Stufe 3 kommen.
Ich werde zum 01.01.2024 zum Arbeitgeber B wechseln, dies wird eine S12 Stelle sein. Beschäftigt werde ich wie beim Arbeitgeber A auch als Sozialarbeiter, die Tätigkeitsmerkmale sind ähnlich, allerdings fällt die sog. Garantenstellung und der Kinderschutz weg.
Nun zu meiner Frage: Habe ich für die S12 Stelle einschlägige Berufserfahrung, welche eine Eingruppierung in die Stufe 3 zur Folge hat? Oder wäre es möglich beim neuen Arbeitgeber im Rahmen von der Berücksichtigung förderlicher Zeiten in die Stufe 3 eingruppiert zu werden, da ich ja 3 Jahre Berufserfahrung habe. Meine Frage deshalb, ob es da zu Konflikten kommen könnte, da ich beim aktuellen Arbeitgeber regulär erst im Oktober 2024 in die Stufe 3 kommen würde.
Im TVöD heißt es ja:
Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und weniger als drei Jahren, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2. Verfügen Beschäftigte über eine ein- schlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3
Würde dies auch bei mir so sein? Ich würde mich finanziell gern verbessern und somit wünschenswerter Weise in der Stufe 3 starten.