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Eingruppierung einschlägig oder förderlich?
TEXEL:
Hallo, aktuell bin ich beim Arbeitgeber A in der S14 TVöD eingruppiert und habe mittlerweile 3 Jahre Berufserfahrung, bin somit in der Stufe 2 und würde im Oktober 2024 in die Stufe 3 kommen.
Ich werde zum 01.01.2024 zum Arbeitgeber B wechseln, dies wird eine S12 Stelle sein. Beschäftigt werde ich wie beim Arbeitgeber A auch als Sozialarbeiter, die Tätigkeitsmerkmale sind ähnlich, allerdings fällt die sog. Garantenstellung und der Kinderschutz weg.
Nun zu meiner Frage: Habe ich für die S12 Stelle einschlägige Berufserfahrung, welche eine Eingruppierung in die Stufe 3 zur Folge hat? Oder wäre es möglich beim neuen Arbeitgeber im Rahmen von der Berücksichtigung förderlicher Zeiten in die Stufe 3 eingruppiert zu werden, da ich ja 3 Jahre Berufserfahrung habe. Meine Frage deshalb, ob es da zu Konflikten kommen könnte, da ich beim aktuellen Arbeitgeber regulär erst im Oktober 2024 in die Stufe 3 kommen würde.
Im TVöD heißt es ja:
--- Zitat ---Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und weniger als drei Jahren, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2. Verfügen Beschäftigte über eine ein- schlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3
--- End quote ---
Würde dies auch bei mir so sein? Ich würde mich finanziell gern verbessern und somit wünschenswerter Weise in der Stufe 3 starten.
MoinMoin:
Einschlägigkeit dürfte vorliegen, förderliche Zeiten sind stets zu verhandeln.
TEXEL:
--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2023 17:40 ---Einschlägigkeit dürfte vorliegen, förderliche Zeiten sind stets zu verhandeln.
--- End quote ---
Vielen Dank für die Antwort. Würde diese Einschlägigkeit bei o.g. Sachlage auch automatisch zur Eingruppierung in Stufe 3 führen?
MoinMoin:
--- Zitat von: TEXEL am 16.09.2023 18:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2023 17:40 ---Einschlägigkeit dürfte vorliegen, förderliche Zeiten sind stets zu verhandeln.
--- End quote ---
Vielen Dank für die Antwort. Würde diese Einschlägigkeit bei o.g. Sachlage auch automatisch zur Eingruppierung in Stufe 3 führen?
--- End quote ---
Einschlägige Berufserfahrung von 3 Jahren bedeutet automatisch die Stufe 3, sofern man 3 Jahren braucht um die Stufe 3 zu erreichen.
TEXEL:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.09.2023 09:30 ---
--- Zitat von: TEXEL am 16.09.2023 18:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2023 17:40 ---Einschlägigkeit dürfte vorliegen, förderliche Zeiten sind stets zu verhandeln.
--- End quote ---
Vielen Dank für die Antwort. Würde diese Einschlägigkeit bei o.g. Sachlage auch automatisch zur Eingruppierung in Stufe 3 führen?
--- End quote ---
Einschlägige Berufserfahrung von 3 Jahren bedeutet automatisch die Stufe 3, sofern man 3 Jahren braucht um die Stufe 3 zu erreichen.
--- End quote ---
Im SuE beträgt die Stufenlaufzeit der Stufe 2 allerdings drei Jahre, dies wird ja erst im
Oktober 2024 an den allgemeinen Teil des TVöD angepasst. Könnte mir das zum Verhängnis werden, oder macht der TVöD da keine Unterschiede?
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