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Eingruppierung einschlägig oder förderlich?

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PiA:
Die Zeiten für die Eingruppierung bei Neueinstellung orientieren sich an den Stufenlaufzeiten. In dem TVöD-V auf der VKA-Seite steht das in "§ 16 Abs. 2.1":


--- Zitat ---Die Entgeltgruppen S 2 bis S 18 umfassen sechs Stufen. ... verfügt [die/der Beschäftigte] über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. ... Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; ...

--- End quote ---

Entsprechend wäre es in der Tat zunächst wohl Stufe 2. Allerdings "kann" der neue AG auch bereits zurückgelegte Zeiten in der Stufe 2 anerkennen, so dass es dann bei Stufe 3 per 1.10.2024 bliebe.

Diese Frage sollte spätestens im Arbeitsvertrag geklärt sein.

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