Autor Thema: Hundeschwimmen  (Read 5003 times)

tobiasf3

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Hundeschwimmen
« am: 16.09.2023 13:55 »
Hallo an alle

Ich bin Rettungsschwimmer in einem öffentlichen Schwimmbad . Nächste Woche haben wir Hundeschwimmen. Unser Chef hat den Meistertitel, er hat zwei Aushilfskräfte( die auch den Rettungsschwimmer) eingeteilt deren Verträge zum Monatsende enden. Er selbst nimmt an diesem Tag auch teil.

Das komplette Stammpersonal hat sich dagegen ausgesprochen an diesem Tag teilzunehmen. Meine Frage : da ihm die Aushilfskräfte zu unsicher sind will er jetzt per Losverfahren entscheiden wer von uns Stammkräften an diesem Tag da sein muss ob er will oder nicht . Ist das ganze überhaupt rechtens bzw. Ist da irgendwas im tvöd geregelt das er das nicht tun kann ???

Ich bitte um Hilfe und danke für die Antworten

Faunus

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #1 am: 16.09.2023 16:22 »
Ich verstehe das Problem nicht:

Das Stammpersonal hat Arbeitsverträge, die zu bestimmten Tätigkeit in einem festgelegten Zeitrahmen verpflichten. Im Gegenzug gibt es einen Gehalt.
Ich gehe davon aus, dass bei einem Schwimmbad auch Wochenende wie Abendstunden im AV enthalten sidn. Euer Chef tritt schon Mal zum Arbeiten persönlich an und wo liegt jetzt das Problem vom Stammpersonal?



tobiasf3

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #2 am: 16.09.2023 19:31 »
Darf unser Chef durch ein Losverfahren entscheiden wer zu kommen hat oder wer nicht kommen muss ?!?!

2strong

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #3 am: 17.09.2023 10:35 »
Wenn er dadurch nicht gegen billiges Ermessen verstößt, spricht nichts dagegen.

DoB

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #4 am: 18.09.2023 08:45 »
Welche Alternative hat der Vorgesetzte denn wenn sich niemand freiwillig bereit erklärt. Die einizge Möglichkeit dies zu umgehen wäre wohl das sich die Stammbelegschaft noch einmal tief in die Augen schaut und sich entsprechende Kräfte freiwillig melden.

MoinMoin

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #5 am: 18.09.2023 10:05 »
Darf unser Chef durch ein Losverfahren entscheiden wer zu kommen hat oder wer nicht kommen muss ?!?!
Was ist dir Lieber:
* Losverfahren
* Ehne mehne muh
* der Chef geht Alphabetisch vor
* oder rein nach Willkür.

Bernstein

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #6 am: 18.09.2023 10:43 »
Das komplette Stammpersonal hat sich dagegen ausgesprochen an diesem Tag teilzunehmen.

Das ist doch mal eine saubere Sache. Muss ich bei uns auch mal probieren. Die Dienststelle ordnet Dienst an und ich spreche mich dagegen aus und bleibe daheim...

Bestimmt kürt man mich zum Mitarbeiter des Monats.

Sukram10

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #7 am: 18.09.2023 14:33 »
Ich bin Rettungsschwimmer in einem öffentlichen Schwimmbad . Nächste Woche haben wir Hundeschwimmen. Unser Chef hat den Meistertitel, er hat zwei Aushilfskräfte( die auch den Rettungsschwimmer) eingeteilt deren Verträge zum Monatsende enden. Er selbst nimmt an diesem Tag auch teil.

Das komplette Stammpersonal hat sich dagegen ausgesprochen an diesem Tag teilzunehmen. Meine Frage : da ihm die Aushilfskräfte zu unsicher sind will er jetzt per Losverfahren entscheiden wer von uns Stammkräften an diesem Tag da sein muss ob er will oder nicht . Ist das ganze überhaupt rechtens bzw. Ist da irgendwas im tvöd geregelt das er das nicht tun kann ???

Wollt ihr euch der Arbeit verweigern, weil da statt Menschen nun Hunde im Wasser sein werden?

Dean

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #8 am: 18.09.2023 17:32 »
Cool, Hundeschwimmen. Jetzt wird der Hund vermenschlicht.
Bei uns muss man sich im Schwimmbad als Mensch der Hygiene willen vorher duschen und jetzt gibt es Hundeschwimmen.
Sollt ihr als Rettungsschwimmer dann ertrinkende Hunde retten oder im Anschluss ans Schwimmen alles reinigen?

Deutschland wird immer irrer.

Violol

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #9 am: 18.09.2023 19:30 »
bei Hundeschwimmen wäre ich auch ohne Gehalt dabei

Physiker

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #10 am: 18.09.2023 21:07 »
Cool, Hundeschwimmen. Jetzt wird der Hund vermenschlicht.
Bei uns muss man sich im Schwimmbad als Mensch der Hygiene willen vorher duschen und jetzt gibt es Hundeschwimmen.
Sollt ihr als Rettungsschwimmer dann ertrinkende Hunde retten oder im Anschluss ans Schwimmen alles reinigen?

Deutschland wird immer irrer.

Einige Freibäder bieten das an. Normalerweise gibt es so etwas einmal im Jahr, am Ende der Badesaison - danach wird sowieso alles gereinigt, d.h. das erzeugt danach keine Zusatzarbeit, aber Rettungsschwimmer müssen halt dennoch da sein, falls jemand in das Becken fällt.

Violol

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #11 am: 19.09.2023 07:25 »
Cool, Hundeschwimmen. Jetzt wird der Hund vermenschlicht.
Bei uns muss man sich im Schwimmbad als Mensch der Hygiene willen vorher duschen und jetzt gibt es Hundeschwimmen.
Sollt ihr als Rettungsschwimmer dann ertrinkende Hunde retten oder im Anschluss ans Schwimmen alles reinigen?

Deutschland wird immer irrer.

Sehr unsympathisch, du Hundehater.

Schmitti

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #12 am: 19.09.2023 08:55 »
So wie wir in D mittlerweile drauf sind, würde ich als Rettungsschwimmer an der Stelle mal schauen, ob der Umgang mit Hunden (oder anderen Tieren) überhaupt Teil der Ausbildung ist, ob der Schwimmbadbetreiber mir dafür eine Fortbildung zukommen lassen kann und wie ich haftungs- und unfallversicherungsrechtlich abgesichert bin, wenn ich mich zur Rettung eines Tieres ins Wasser begebe.
Bis das alles halbwegs geklärt ist, liegt im Freibad der erste Schnee, und bis zum nächsten Freibadherbstanfang hat man dann ja Zeit, mal in den Regelungen zur Arbeitszeit nachzulesen.

Bernstein

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #13 am: 19.09.2023 09:02 »
Das ist noch einmal ein Tag, an dem ordentlich Geld in die Kasse kommt. Ganz vielen Hunden ist es egal, was für ein Wetter es ist und die Hundehalter gönnen ihren Fellnasen diesen Spaß.

Eigentlich eine win-win Situation. Warum man das negativ sieht, verstehe ich nicht. Möglicherweise nur aus Unwissenheit.

DoB

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Antw:Hundeschwimmen
« Antwort #14 am: 19.09.2023 10:39 »
So wie wir in D mittlerweile drauf sind, würde ich als Rettungsschwimmer an der Stelle mal schauen, ob der Umgang mit Hunden (oder anderen Tieren) überhaupt Teil der Ausbildung ist, ob der Schwimmbadbetreiber mir dafür eine Fortbildung zukommen lassen kann und wie ich haftungs- und unfallversicherungsrechtlich abgesichert bin, wenn ich mich zur Rettung eines Tieres ins Wasser begebe.
Bis das alles halbwegs geklärt ist, liegt im Freibad der erste Schnee, und bis zum nächsten Freibadherbstanfang hat man dann ja Zeit, mal in den Regelungen zur Arbeitszeit nachzulesen.

Bei allen mir bekannten Freibädern ist das betreten der Schwimmanlagen verboten wenn kein Rettungsschwimmer anwesend ist. Da ich jedoch auch keinen Hund kenne der von sich selbst, ohne menschlichen Begleiter,  ins Freibad geht, und dies auch darf, wird wohl ein Rettungschwimmer anwesend sein müssen.