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Arbeitsunfall bzw. Dienstunfall

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jana86:
Eine größere Organisation, die nicht der BUNDESWEHR angehört, gestattet den Mitarbeitenden Hunde mit ins Büro zu nehmen.
Eine Mitarbeiterin geht nun zu einem Arbeitskollegen, der in einer von ihr selten besuchten Etage sitzt, um den Kollegen zu bitten sie mit nach Hause zu nehmen. Dazu ist es nicht mehr gekommen.

Als Sie in der Etage ankommt, stürzt sich ein Hund wild bellend aus einem Büro auf sie zu. Sie erschreckt sich massiv, der Hund läuft zurück um dann erneut anzugreifen, beißt aber nicht zu. Beim dem Schreck hat sie sich heftig die Beine vertreten hat starke Schmerzen und muss sich krank melden und fällt tatsächlich mehrere Tage aus.

Der Hundebesitzer interessiert sich für den Vorgang nicht und grinst provozierend.

Handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Soll sie den Arbeitsunfall melden auch dann, wenn der Hundebesitzer ein leitender Ingenieur des höheren Dienstes  ist?

Max:
Es haftet der Hundehalter auch für mittelbare Schäden wie hier. Wenn sich der Halter nicht entschuldigt und lacht würde ich erstmal einen Anwalt einschalten wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld

Alexander79:

--- Zitat von: Max am 17.09.2023 13:17 ---Es haftet der Hundehalter auch für mittelbare Schäden wie hier. Wenn sich der Halter nicht entschuldigt und lacht würde ich erstmal einen Anwalt einschalten wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld

--- End quote ---
Naja, grundsätzlich sind alle Unfälle die sich nicht bei verbotenen Tätigkeiten ereigenen Dienstunfälle und damit auch meldepflichtig.
Wenn der Dienstherr die Hundemitnahme genehmigt hat, wird dies sicher nicht ohne Auflagen erlaubt sein.
Hier wird der Dienstherr dann wohl prüfen ob hier ein verschulden des Hundeshalters vorliegt.

Zusätzlich wie du schon schreibst ist ein Hundehalter auch für mittelbare Schäden haftbar, stichwort Schmerzensgeld.
Hier wäre noch interessant zu wissen ob der Hund die TE eventuell "geschubst" hat.
Dann bewegen wir uns sogar langsam in die Richtung fahrlässige Körperverletzung.

xap:
Körperverletzung? Durch den Hund? Lustig.

Alexander79:

--- Zitat von: xap am 17.09.2023 14:52 ---Körperverletzung? Durch den Hund? Lustig.

--- End quote ---
Also ich finde sowas nicht lustig.

Zitat:"Der zweite Hund sprang in Richtung der Frau, die versuchte, ihn mit ihrer Tasche abzuwehren. Dabei stürzte sie und verletzte sich an der Halswirbelsäule sowie am Kopf...
Die Entscheidung

Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hatte nur teilweise Erfolg. So minderte das Landgericht Osnabrück zwar die Höhe der Geldstrafe, bestätigte jedoch die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung."
https://www.schumacherlaw.com/strafrecht-2021-hundehalter-fuer-attacke-durch-seinen-hund-verurteilt/

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